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DOI: 10.1055/s-0039-1694499
Initiierung von kommunaler Gesundheitsförderung im Rahmen des Präventionsgesetzes nach §20a SGB V – erste Erfahrungen in der Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Hochschulen
Publication History
Publication Date:
23 August 2019 (online)
Einleitung:
Das Präventionsgesetz verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) dazu, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in Lebenswelten zu fördern. Deshalb bezuschussen Krankenkassen Projekte in über 50 bayerischen Städten und Gemeinden, um im ländlichen Raum vulnerable Bevölkerungsgruppen zu erreichen. Die Antragsstellung muss von den Gemeinden initiiert und kann von Hochschulen unterstützt werden. Ein strukturiertes Vorgehen nach dem Public Health Action Cycle, Zielgruppeneinbezug sowie Berücksichtigung des GKV-Leitfaden Prävention sind Voraussetzungen für einen Förderbescheid.
Anhand von drei Gesundheitsförderungsprojekten, die in Kooperation mit Hochschulen Fördergelder für „Gesunde Kommunen“ beantragten, werden Erfahrungen bei Antragsstellung, Betreuung und Evaluation skizziert.
Methode:
In drei bayerischen Gemeinden (2.048 – 21.883 Einwohner) stellte zwischen 2017 und 2018 die jeweilige Kommunalverwaltung einen Antrag bei einer regionalen GKV. Ein Projekt ist in der Bedarfsermittlungsphase, zwei Projekte in der Umsetzungsphase. Die beteiligten Hochschulen werteten schriftliche Dokumentationen aus der Antragsstellungsphase sowie Sitzungsprotokolle aus.
Ergebnisse:
Es zeigte sich Unterstützungsbedarf bei der Antragsstellung durch die Hochschulen, v.a. im Bereich Projektmanagement (z.B. Entwicklung der Ziele und des Arbeitsprogramms, Kalkulation des Projektumfangs) und Fachwissen zu Gesundheitsförderung (z.B. methodisches Vorgehen, inhaltliche Ausrichtung). Die spätere Projektkoordination und Maßnahmenumsetzung im Setting bedeutet einen Mehraufwand für die Gemeindeverwaltung und stellt insbesondere kleinere Gemeinden vor personelle Herausforderungen. Die mangelnde Förderfähigkeit struktureller/baulicher Maßnahmen durch die GKV im Rahmen des Präventionsgesetzes erschweren den Einbezug verhältnispräventiver Ansätze.
Diskussion:
Anforderungen der GKV sind für Kommunen aufgrund fehlender Expertise und mangelndem Personal ohne Unterstützung schwer umsetzbar. Zudem besteht eine Lücke zwischen Informationsbereitstellung und Anforderungen der Krankenkassen und praktischer Umsetzung in den Gemeinden. Hilfreich wäre eine Beratungs- und Unterstützungsstelle, welche Gemeinde begleitet.