VPT Magazin 2019; 05(06): 6-9
DOI: 10.1055/s-0039-1693927
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
19. Juli 2019 (online)

13 %

Die Ausgaben für Heilmittel sind im 1. Quartal 2019 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum über alle Kassenarten um 13 % gestiegen, bei den Ersatzkassen sogar um 14,8 %. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, 20. Juni 2019

TSVG: DIE NEUEN BUNDESWEIT GELTENDEN PREISE SIND DA

Gemeinsam mit dem GKV Spitzenverband haben sich die maßgeblichen Heilmittelverbände auf die höchsten geltenden Heilmittelpreise je Position nach § 125b SGB V verständigt. Die neuen bundesweit einheitlichen Preise sind ab 1. Juli 2019 gültig. Nun gilt für jedes Bundesland und jede Kassenart jeweils der höchste Preis, der für die jeweilige Leistungsposition in einer Region des Bundesgebietes vereinbart worden ist.

Schon mit dem Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) haben wir mit der Ablösung der Grundlohnsummenanbindung und den nachgelagerten Verhandlungen deutliche Preisanhebungen erzielen können, die nun Basis für die im TSVG geschaffenen erstmals bundesweit geltenden Preise wurden. Vergleicht man die Preise von vor 3 Jahren d.h. vor dem HHVG mit den neuen Preisen, so zeigt sich schon ein schöner Erfolg unserer vielen und vehementen Bemühungen.

Die neuen Preise gelten für die Positionen, wie sie vorher in einzelnen Verträgen vereinbart wurden. In den meisten Positionen ist die Positionsnummer gleich, sodass bei Primärkassen und Ersatzkassen (sowie LKK) die gleiche Positionsnummer und der gleiche Preis bestehen. Einzelne Abweichungen zwischen Primärkassen (z.B. gibt es hier eine Extensionsbehandlung, Pos.Nr. X1201) und Ersatzkassen (hier gibt es die Position Traktionsbehandlung, Pos.Nr. X1104) gehen aus der Liste hervor.

Die Preise sind abrufbar unter ► www.gkv-heilmittel.de ► Heilmittelerbringer ► Heilmittelpreise