Gesundheitswesen 2019; 81(03): 274-275
DOI: 10.1055/s-0039-1679375
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Fachausschuss Infektionsschutz
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Staatenübergreifende Tuberkulose-Fürsorge: Ein Fallbeispiel

B Bornhofen
1   Gesundheitsamt Offenbach, Infektionsschutz, Offenbach, Stadt Offenbach am Main, Stadtgesundheitsamt, Offenbach, Germany
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Publication Date:
05 April 2019 (online)

 

Die Betreuung von Tuberkuloseverdächtigen oder an Tuberkulose erkrankten Personen stellt für jedes Gesundheitsamt eine große Herausforderung dar. Diese wird noch vergrößert, wenn die Betroffenen nicht oder nur rudimentär deutsch sprechen und sehr mobil sind. So gibt es immer wieder Fälle, in denen sich Erkrankte oder Verdächtige vor oder nach der stationären Behandlung der Betreuung durch das zuständige Gesundheitsamt entziehen, indem sie zwischen ihren Familien in den Heimatländer und ihrem deutschen Arbeitsort hin- und herreisen. Dank der guten und günstigen Flug-, Zug- und Busverbindungen des Rhein-Main-Gebietes ist dies sehr einfach möglich. Während in früheren Jahren in vielen Gesundheitsämtern im Falle der Abreise eines an offener Tuberkulose Erkrankten oder Verdächtigen die Bücher geschlossen und der Fall zu den Akten gelegt wurde, ist es heute möglich den Betroffenen und seinen Angehörigen auch in seinem Heimatland eine weitere Betreuung zukommen zu lassen. Dies verdanken wir den Internationalen Gesundheitsvorschriften (§12 IfSG) nach deren Etablierung in allen Staaten eine Kontaktstelle aufgebaut wurde, mit deren Hilfe Kontakte zwischen den lokalen Gesundheitsbehörden in Deutschland und dem jeweiligen Staat hergestellt werden können, wenn die dortigen Adressdaten bekannt sind.

In Deutschland betreibt das Robert Koch Institut (RKI) eine entsprechende nationale Kontaktstelle. Von dort wird rasch ein Kontakt in das gewünschte Land aufgebaut.

Im vorliegenden Fall hatte sich ein Patient bei einem Offenbacher Arzt untersuchen lassen. Das Röntgenbild und die mitgebrachten schwer lesbaren Krankenunterlagen aus Rumänien ließen den starken Verdacht auf eine Tuberkulose Erkrankung aufkommen. Der Patient verweigerte sich aber immer wieder sowohl den Aufforderungen des behandelnden Arztes als auch denen des Stadtgesundheitsamtes sich weiter untersuchen, einerseits aus Angst seiner Arbeitsstelle zu verlieren andererseits weil er wieder ausgereist war. Über das RKI wurde ein Kontakt mit den lokalen Gesundheitsbehörden in Rumänien aufgebaut. Der Kontakt erfolgte über Email in englischer Sprache mit verschlüsseltem Anhang. Dank der lokalen Gesundheitsbehörden gelang es, den Betroffenen zu motivieren, sich nach seiner baldigen Rückkehr nach Deutschland beim Gesundheitsamt zu melden. Von da an zeigte er sich kooperativ bei der nun folgenden Diagnostik (Kulturell dreimal positiver Nachweis aus Sputum) und der Therapie seiner Tuberkuloseerkrankung.