Gesundheitswesen 2019; 81(03): 273-274
DOI: 10.1055/s-0039-1679372
Poster
Fachausschuss Infektionsschutz
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Hygiene in der gynäkologischen Arztpraxis – Ergebnisse der Begehungen in Frankfurt am Main, 2018

A Hausemann
1   Gesundheitsamt Frankfurt am Main, Infektiologie und Hygiene, Frankfurt am Main, Germany
,
K Steul
1   Gesundheitsamt Frankfurt am Main, Infektiologie und Hygiene, Frankfurt am Main, Germany
,
U Heudorf
1   Gesundheitsamt Frankfurt am Main, Infektiologie und Hygiene, Frankfurt am Main, Germany
› Author Affiliations
Further Information

Publication History

Publication Date:
05 April 2019 (online)

 

Hintergrund:

Gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) §23 können Gesundheitsämter auch gynäkologische Arztpraxen überwachen. In Frauenarztpraxen bestehen hygienische Besonderheiten, insbesondere aufgrund des Schleimhautkontaktes bei gynäkologischen Untersuchungen. Im Rahmen der Überwachungen werden sowohl die Händehygiene als auch die Aufbereitung von Flächen und Medizinprodukten erfasst. Vor dem Hintergrund der Patientensicherheit und der Einhaltung von Hygienemaßnahmen ist die Überwachung durch das Gesundheitsamt von großer Relevanz.

Methoden:

Seit Juli 2018 erfolgen infektionshygienische Begehungen von gynäkologischen Arztpraxen in Frankfurt am Main. Es wurden 19 (Stand: September 2018) von ca. 30 zu begehenden Praxen überprüft. Die Begehungen werden anhand einer standardisierten Checkliste von einer Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes durchgeführt. Neben der Erfassung von Arbeitsanweisungen wie beispielsweise dem Hygieneplan, werden zugleich die Basishygiene und die Flächendesinfektion überwacht. Besonderes Augenmerk liegt auf der Prozessbeobachtung wie etwa der Aufbereitung von transvaginalen Ultraschallsonden mit geeigneten Desinfektionsverfahren. Die Checkliste enthält unter anderem Fragen zur Selbsteinschätzung bezüglich der Hygiene in der eigenen Praxis.

Ergebnisse:

Insgesamt zeigen die ersten Ergebnisse gute Tendenzen im Bereich der Strukturqualität. Einige Praxen konnten jedoch keine Standardarbeitsanweisung für die Aufbereitung von Medizinprodukten vorweisen. In zwei Frauenarztpraxen wurde die Anwendung von kritischen Medizinprodukten aufgrund einer nicht sachgerechten Aufbereitung untersagt. Eine Praxis gab an, die transvaginale Ultraschallsonde, nicht wie nach KRINKO-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ (2012) vorgesehen, ausnahmslos nach jeder Benutzung desinfizierend aufzubereiten.

Schlussfolgerung:

Die bisher begangenen Frauenarztpraxen zeigen insgesamt eine gute Struktur- und Prozessqualität. In vielen Praxen werden zur gynäkologischen Untersuchung Einweginstrumente (z.B. Spekula) eingesetzt. Im Bereich der Medizinprodukteaufbereitung besteht Verbesserungsbedarf; auch hinsichtlich der korrekten Aufbereitung von transvaginalen Ultraschallsonden und Ultraschallgeräten.