Zeitschrift für Palliativmedizin 2018; 19(05): e35
DOI: 10.1055/s-0038-1669312
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Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Behandlung im Voraus planen (Advance Care Planning): Was sollte der Inhalt der Gespräche sein und wie ist er angemessen zu dokumentieren?

K Götze
1   Heinrich-Heine-Universität, Forschungsschwerpunkt Advance Care Planning, Institut für Allgemeinmedizin, Düsseldorf, Germany
,
B Feddersen
2   LMU München, Klinik für Palliativmedizin, München, Germany
,
B Loupatatzis
3   Universitätsspital Zürich, Onkologie und Strahlentherapie, Zürich, Switzerland
,
S Petri
4   Caritasverband der Erzdiözese München und Freising, München, Germany
,
I Hornke
5   Palliativteam Frankfurt, Frankfurt, Germany
,
I Karzig
6   Universitätsspital Zürich, Institut für biomedizinische Ethik und Geschichte der Medizin, Zürich, Switzerland
,
D Otto
6   Universitätsspital Zürich, Institut für biomedizinische Ethik und Geschichte der Medizin, Zürich, Switzerland
,
T Krones
6   Universitätsspital Zürich, Institut für biomedizinische Ethik und Geschichte der Medizin, Zürich, Switzerland
,
G Marckmann
7   LMU München, Institut für Ethik, Theorie und Geschichte der Medizin, München, Germany
,
J in der Schmitten
1   Heinrich-Heine-Universität, Forschungsschwerpunkt Advance Care Planning, Institut für Allgemeinmedizin, Düsseldorf, Germany
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Publication History

Publication Date:
20 August 2018 (online)

 

Hintergrund:

Behandlung im Voraus planen (BVP) hat zum Ziel, dass Menschen in gesundheitlichen Krisen auch dann so behandelt werden, wie sie das wollen, wenn sie sich nicht mehr selbst dazu äußern können.

Fragestellung:

Welche Szenarien sollten im Rahmen einer BVP-Gesprächsbegleitung besprochen und wie können die Festlegungen der vorausplanenden Personen dokumentiert werden, damit Gespräch und Dokumentation sich in Krisensituationen als effektiv erweisen?

Methodik:

Eine Arbeitsgruppe von Wissenschaftlern und Praktikern aus Deutschland und der Schweiz identifizierte in einem mehrjährigen Prozess die erforderlichen Elemente eines BVP-Gesprächsprozesses auf der Basis der internationalen Literatur durch Analyse möglicher Anwendungsfälle aus medizinischer Perspektive. Die Gruppe entwickelte korrespondierende Formulare und testete das Konzept in zahlreichen Gesprächen über mehrere Entwicklungszyklen hinweg.

Ergebnis:

  1. Als Hintergrund für konkrete Festlegungen sind der (Über-)Lebenswille, das Verhältnis zum eigenen Sterben sowie die Einstellung zu lebensverlängernder Therapie (LVT) zu klären.

  2. Für medizinische Notfälle, die rasches Handeln erfordern und deren Prognose meist unklar ist, sollten das individuell gewünschte Therapieziel und ggf. konkrete Grenzen LVT (Reanimation, Beatmung, Verlegung auf Intensivstation, Verlegung ins Krankenhaus) festgelegt werden können.

  3. Für den Fall stationärer Behandlung sollte festgelegt werden können, ob es Risiken für Folgezustände oder Belastungen gibt, deren Vorliegen ein Umschwenken auf ein palliatives Therapieziel unter Inkaufnahme des dann eintretenden Todes zur Folge haben sollen.

  4. Im Falle einer dauerhaften Einwilligungsunfähigkeit, wie bei Demenz oder irreversiblem Hirnschaden, sollten Kriterien für eine Therapiezieländerung erörtert und festgelegt werden können.

Schlussfolgerung:

Klar definierte Gesprächsinhalte und eine korrespondierende präzise Dokumentation sind entscheidend, damit BVP Wirksamkeit entfalten kann.