Zeitschrift für Palliativmedizin 2018; 19(05): e32
DOI: 10.1055/s-0038-1669305
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Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Start der „integrierten Allgemeinen Palliativversorgung“ (i-APV) in der Region Augsburg als besondere Versorgung nach §140a SGB V

E Eichner
1   Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V., Augsburg, Germany
,
M Hillebrand
2   GWQ ServicePlus AG, Düsseldorf, Germany
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Publication History

Publication Date:
20 August 2018 (online)

 

Zum 01.01.2018 wurde in Augsburg als erster Region in Deutschland die i-APV eingeführt. Damit soll eine echte abgestufte ambulante Palliativversorgung auch im Kontext des Hospiz- und Palliativgesetzes (HPG) und der damit verbundenen Verbesserungen erreicht werden.

Folgende relevante Merkmale wurden vereinbart:

Primäre Vertragsziele

Konsequente Orientierung der Versorgung am Patientenbedarf, mehr Zeit am Patienten, enge Einbindung der Angehörigen und Vermeidung unnötiger Krankenhauseinweisungen.

Zentrale Koordinationsstelle

Diese organisiert und vernetzt sämtliche patientenfernen Leistungen und stellt die Abrechnung sicher. Damit werden die Leistungserbringer erheblich entlastet und haben mehr Zeit am Patienten zur Verfügung.

Qualifikationsanforderungen

Für beteiligte Ärzte und Pflegefachkräfte wurden palliativpflegerische und -medizinische Qualifikationsanforderungen festgelegt, auf deren Basis eine dem Aufwand angemessene Vergütung erfolgt. Hospizdienste und weitere Professionen werden patientenbezogen eingebunden.

Patientengruppen

Für den Vertrag wurden bisher 12 Patientengruppen mit onkologischen, neurologischen und internistischen Grunderkrankungen identifiziert, die im häuslichen Umfeld leben und einen erhöhten Versorgungsaufwand haben, deren Komplexität aber eine SAPV (noch) nicht begründet – für die also eine echte Versorgungslücke besteht.

Qualitätssicherung

Regelmäßige Qualitätszirkel und ein Lenkungsausschuss sichern die hohe Qualität der Versorgung. Ein fortlaufendes Vertragscontrolling sowie die Erstellung von Kennzahlenberichten gewährleisten die Erreichung der Vertragsziele.

HPG

Auch unter Berücksichtigung des HPG bestehen weiterhin Versorgungslücken zwischen allgemeiner und spezialisierter ambulanter Palliativversorgung, die in der i-APV durch eine interdisziplinäre, multiprofessionelle und sektorenübergreifende Palliativversorgung geschlossen wird. Der Versorgungsvertrag ist von Anfang an über die Pilotregion Augsburg hinaus angelegt.