Psychother Psychosom Med Psychol 2018; 68(08): e63-e64
DOI: 10.1055/s-0038-1668045
POSTER
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Zum Unterschied arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogener Belastungen bei der Arbeit in Jobcentern: eine Analyse auf der Basis psychischer Gefährdungsbeurteilungen mit dem COPSOQ

A Lindner
1   Freiburger Forschungsstelle für Arbeitswissenschaften GmbH, Freiburg, Deutschland
,
M Nübling
1   Freiburger Forschungsstelle für Arbeitswissenschaften GmbH, Freiburg, Deutschland
,
HJ Lincke
1   Freiburger Forschungsstelle für Arbeitswissenschaften GmbH, Freiburg, Deutschland
› Author Affiliations
Further Information

Publication History

Publication Date:
06 August 2018 (online)

 

Einleitung:

Bei der nach §5 ArbSchG verpflichtenden psychischen Gefährdungsbeurteilung gilt die Vorgabe, dass Betriebe diese tätigkeitsbezogen vorzunehmen haben und „bei gleichartigen Arbeitsbedingungen [...] die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend“ ist (ArbSchG, §5, Abs. 2). Ausgehend von der Annahme, dass in Jobcentern gleiche Tätigkeitsgruppen aufzufinden sind, stellt sich die Frage, ob die in einem einzelnen Jobcenter ermittelten psychosozialen Belastungen auf alle Jobcenter übertragbar sind (Job-Exposure-Matrix).

Material & Methoden:

Die Freiburger Forschungsstelle für Arbeitswissenschaften (FFAW) hat im Rahmen ihrer Mitarbeiterbefragungen seit 2005 mehrere tausend Beschäftigte in Jobcentern mit dem COPSOQ zu ihrer Arbeitssituation befragt. Eine Auswahl anonymisierter Befragungsdaten von 5.877 Beschäftigten aus 17 Jobcentern bilden die Basis der Analysen.

Ergebnisse:

In einer Varianzanalyse der einzelnen Jobcenter auf die 25 COPSOQ-Skalen variieren die eta-Koeffizienten je nach Aspekt zwischen 0,21 und 0,07. Erhöhte eta-Koeffizienten und damit relativ große Varianz zwischen den Jobcentern zeigen sich beispielswiese bei dem Aspekt „Vertrauen und Gerechtigkeit“ (0,21), den Gegenpol bilden z.B. die Skalen „Emotionale Anforderungen“ (0,09) oder der „Spielraum bei Pausen und Urlaub“ (0,07) mit relativ homogenen Verhältnissen zwischen den Jobcentern.

Diskussion:

Die Annahme, dass die Arbeit im Jobcenter – etwa im Unterschied zur Arbeit in der Fertigung bei einem Produktionsbetrieb – generell mit hohen emotionalen Anforderungen verbunden ist, ist berechtigt (tätigkeitsbezogene Belastung). Zugleich zeigt sich, dass die Mehrzahl psychischer Belastungsfaktoren (z.B. Vertrauen und Gerechtigkeit, Führungsqualität) eher arbeitsplatz- bzw. organisationsbezogen verteilt sind.

Schlussfolgerung:

Dies führt zu dem Schluss, dass die psychische Gefährdungsbeurteilung in jedem Jobcenter durchzuführen ist, um der psychosozialen Situation vor Ort umfassend gerecht zu werden.