Zusammenfassung
Ärzte, welche Blutentnahmen zu therapeutischen Zwecken durchführen, handeln auch als
Hersteller von Blutprodukten (sind also Arzneimittelhersteller) und müssen deshalb
die Vorschriften und Sorgfaltspflichten beachten, die ihnen das Arzneimittelgesetz
und die daran anknüpfenden Regelungen vorschreiben. Die Richtlinien der Länder für
die Überwachung des Verkehrs mit Blutzubereitungen werden zur Zeit überarbeitet. Zugleich
hat die Bundesärztekammer Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten
erarbeitet. Hierdurch wird der therapeutische Einsatz von Blutprodukten sicherer werden.
Neben der staatlichen Chargenprüfung bei Blutprodukten ist die Quarantänelagerung
für nichtinaktiviertes therapeutisches Plasma seit dem Januar 1995 verbindlich. Der
zunächst vorgeschriebene Lagerungszeitraum von vier Monaten ist seit Juli 1995 auf
sechs Monate ausgedehnt. Die Verabschiedung eines Transfusionsgesetzes, möglichst
in der 13. Legislaturperiode, ist geplant.
Schlüsselwörter
Arzneimittelsicherheit - Blut und Blutprodukte - gesetzgeberische Maßnahmen - Transfusionsgesetz
- kontrollierte Herstellung von Blutprodukten