Gesundheitswesen 2018; 80(04): 419
DOI: 10.1055/s-0038-1639301
POSTERAUSSTELLUNG
Infektionsschutz
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Überwachung der Infektionssurveillance von Krankenhäusern: Und wie machen Sie es?

N Oster
1   Fachbereich Gesundheit,Gesundheitsschutz, Mannheim, Germany
,
T Kößler
2   Stadt Mannheim, Fachbereich Gesundheit, Mannheim, Germany
,
S Haag
2   Stadt Mannheim, Fachbereich Gesundheit, Mannheim, Germany
,
U Seelinger
2   Stadt Mannheim, Fachbereich Gesundheit, Mannheim, Germany
,
B Kristek-Wilhelm
2   Stadt Mannheim, Fachbereich Gesundheit, Mannheim, Germany
,
H Al-Towayti
2   Stadt Mannheim, Fachbereich Gesundheit, Mannheim, Germany
,
P Schäfer
2   Stadt Mannheim, Fachbereich Gesundheit, Mannheim, Germany
› Author Affiliations
Further Information

Publication History

Publication Date:
11 April 2018 (online)

 

Hintergrund:

Eine effektive Infektionssurveillance kann für Kliniken eine wirkungsvolle Methode zur Qualitätssicherung der Infektionshygiene sein. Infektionssurveillance ist nach §23 IfSG für Krankenhäuser vorgeschrieben. Die Mindestanforderungen an die Surveillance regeln die entsprechenden KRINKO- bzw ART-Empfehlungen. Surveillancepflichtig sind nosokomiale Infektionen, das Auftreten von multiresistenten Erregern sowie Antibiotikaverbrauch. Es existieren jedoch wenige Vorgaben, Empfehlungen oder Good Practice Beispiele, wie Surveillanceunterlagen qualitativ zu bewerten sind. Das Gesundheitsamt Mannheim hat 2016/2017 ein standardisiertes Vorgehen zur Überwachung der Infektionssurveillance entwickelt, das zur Diskussion gestellt werden soll.

Ziele:

Entwicklung eines Standards zur Überwachung der Infektionssurveillance zwecks Gewährleistung von Leitlinienkonformität, Gleichbehandlung, Verhältnismäßigkeit, Qualitätssicherung sowie von Handlungssicherheit für die Gutachter.

Methode:

Es wurde in einem zweischrittigen Verfahren die Infektionssurveillance aller Mannheimer Krankenhäuser geprüft. Ziel des ersten Schrittes war die Erstellung einer Matrix zur Abfrage, in welchen Krankenhausbereichen welche Art der Surveillance erfolgt war. Die von den Krankenhausleitungen ausgefüllten Matrizes wurden auf ihre Vollständigkeit bewertet.

Im zweiten Schritt wurden die kompletten Surveillanceunterlagen ausgewählter Fachabteilungen angefordert und im Detail anhand von leitlinienkonformen Kriterienkatalogen bewertet.

Ergebnisse:

Das Gesundheitsamt Mannheim hat auf diese Weise die Surveillance aller Mannheimer Kliniken des 2. Halbjahres 2016 überprüft. Die Matrix des ersten Überwachungsschrittes wurde von allen Kliniken verstanden und korrekt ausgefüllt. Bereiche, in denen die Infektionssurveillance nicht oder nur unzureichend durchgeführt wurde, konnten gut identifiziert werden. Die Erarbeitung der Kriterienkataloge für den zweiten Schritt der Überwachung war aufgrund von fehlenden oder nicht plausiblen Angaben in den KRINKO- und ART-Empfehlungen teilweise schwierig. Es ergaben sich Zweifel, ob die offiziell geforderten Surveillancemethoden immer zu Ergebnissen führen, die sinnvolle Grundlage für die Ableitung von Schlussfolgerunge und Maßnahmen bilden. Leitliniengerechtes Vorgehen zur Infektionssurveillance konnte mit den entwickelten Kriterienkatalogen gut abgeprüft werden.

Schlussfolgerungen:

Ein standardisiertes Vorgehen zur Überwachung der Infektionssurveillance gewährt ein hohes Maß an Leitlinienkonformität, Gleichbehandlung, Verhältnismäßigkeit und Qualitätssicherung sowie Handlungssicherheit für den Gutachter. Es wird bezweifelt, dass die offiziellen Vorgaben von KRINKO und ART zur Durchführung der Infektionssurveillance dem Anspruch, zu einer zielführenden Beurteilungsgrundlage hinsichtlich der infektionshygienischen Entwicklungen in Krankenhäusern beizutragen, umfassend gerecht werden.