Physikalische Medizin, Rehabilitationsmedizin, Kurortmedizin 2018; 28(01): 53
DOI: 10.1055/s-0038-1625761
Sitzung 1
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Physikalische Medizin, Rehabilitation und Arbeitsmedizin: Wiedereingliederungsteilzeitgesetz

R Crevenna
1   Gesellschaft zur Erforschung onkologischer rehabilitativer Grundlagen (GEORG), Plattform für „Nebenwirkungsmanagement, Supportive Therapien und Rehabilitation“ des Comprehensive Cancer Centers Vienna, Universitätsklinik für Physikalische Medizin, Rehabilitation und Arbeitsmedizin, Medizinische Universität Wien
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Publication Date:
15 February 2018 (online)

 

Hintergrund:

Durch die Umsetzung des sog. Wiedereingliederungsteilzeitgesetzes (seit 01. Juli 2017) gibt es eine neue Möglichkeit zur Wiedereingliederung von Patienten nach langem Krankenstand, u.a. von Patienten mit Krebserkrankungen.

Methode:

Präsentation des Beispiels der „Onkologischen Rehabilitation“ als wesentlichen Teil des Kontinuums der Betreuung onkologischer Patienten mit den Zukunftsthemen „Arbeitsfähigkeit“, „Return to work“ sowie Wiedereingliederungsteilzeitgesetz.

Ergebnisse:

Die Onkologische Rehabilitation setzt direkt bei individuellen Defiziten und Ressourcen an und ist zur Verbesserung des funktionellen Status, der Lebensqualität und der Partizipation wesentlich. Rund 35% aller Patientinnen und Patienten mit einer Krebserkrankung erkranken in einem Alter zwischen 15 und 64 Jahren und die Reintegration ins Berufsleben, d.h. „Return to work“ ist für diese Patienten existentiell und psychosozial von großer Bedeutung, denn arbeitsfähig zu sein bedeutet letztlich finanzielle Sicherheit und die Aufrechterhaltung des Gefühls persönlicher Identität und Normalität sowie sozialer Beziehungen, weswegen auch die Motivation am Arbeitsprozess (wieder oder weiter) teilzuhaben entsprechend hoch ist. Rund zwei Drittel dieser Patienten können an den Arbeitsplatz zurückkehren. Die Eckpunkte des Wiedereingliederungsteilzeitgesetzes umfassen bzw. setzen u.a. voraus: mindestens 6 Wochen ununterbrochener Krankenstand (lange Krankheit), mindestens 3 Monate im Beruf (Arbeitsverhältnis muss mindestens 3 Monate ununterbrochen aufrecht sein), Patient und Arbeitgeber haben sich von Fit2work beraten lassen – oder Arbeitsmediziner oder arbeitsmedizinischer Dienst stimmt zu, Wiedereingliederungsgeld, Rückkehr in gleichen Beruf/Tätigkeit, Dauer 6 – 9 Monate, WIETZ ist kein Teilkrankenstand, d.h. nur voll arbeitsfähige Beschäftigte können die Wiedereingliederungsteilzeit in Anspruch nehmen (dzt. Lösung), Arbeitszeit kann innerhalb einer bestimmten Bandbreite reduziert werden – um mindestens um 25% und maximal bis 50% (= Teilzeit von mindestens 50%), Normalarbeitszeit muss mindestens 12 Wochenstunden betragen, Arbeitsentgelt muss über der Geringfügigkeitsgrenze liegen.

Schlussfolgerungen:

Für „Return to work“ ist die Rehabilitation mit Überwindung Krebs- und behandlungsbedingter körperlicher und psychischer Funktionsdefizite Voraussetzung.

Für die adäquate Umsetzung des Wiedereingliederungsteilzeitgesetzes gilt es zunächst Awareness und einen allgemein gleichen Kenntnisstand zu schaffen. Weiters müssen die Maßnahmen der onkologischen Rehabilitation im Hinblick auf Rückkehr bzw. Verbleib am Arbeitsplatz beforscht werden. Hier beinhalten die Fachgebiete PM&R und Arbeitsmedizin viele Themen und Aspekte, die sie miteinander teilen und gemeinsam – und unter gezielterer Nutzung der Ressourcen und durch Forcierung von Synergien – effektiver und effizienter angehen könnten.