VPT Magazin 2017; 03(09): 14-17
DOI: 10.1055/s-0037-1608720
Praxis
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Masseur-Urteilsbegründung

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Publikationsdatum:
20. November 2017 (online)

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Zusammenfassung

Am 16.03.2017 entschied das Bundessozialgericht, dass die durch einen Masseur und medizinischen Bademeister absolvierte Weiterbildung „Manuelle Therapie“ nicht ausreichend für eine Zulassung zur Abgabe und Abrechnung von Leistungen der Manuellen Therapie mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist. Dies sei vielmehr Physiotherapeuten mit entsprechender Weiterbildung vor-behalten. Nun liegt die Urteilsbegründung vor. VPT-Justiziar D. Benjamin Alt erläutert die Details.