RSS-Feed abonnieren
Bitte kopieren Sie die angezeigte URL und fügen sie dann in Ihren RSS-Reader ein.
https://www.thieme-connect.de/rss/thieme/de/10.1055-s-00029347.xml
VPT Magazin 2017; 03(09): 14-17
DOI: 10.1055/s-0037-1608720
DOI: 10.1055/s-0037-1608720
Praxis
Masseur-Urteilsbegründung
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
20. November 2017 (online)

Zusammenfassung
Am 16.03.2017 entschied das Bundessozialgericht, dass die durch einen Masseur und medizinischen Bademeister absolvierte Weiterbildung „Manuelle Therapie“ nicht ausreichend für eine Zulassung zur Abgabe und Abrechnung von Leistungen der Manuellen Therapie mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist. Dies sei vielmehr Physiotherapeuten mit entsprechender Weiterbildung vor-behalten. Nun liegt die Urteilsbegründung vor. VPT-Justiziar D. Benjamin Alt erläutert die Details.