Z Geburtshilfe Neonatol 2017; 221(S 01): E1-E113
DOI: 10.1055/s-0037-1607787
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Frühgeburt
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Strikte Pflegeschlüssel des G-BA auf der NICU und ihre juristische Bewertung

B von Wolff
1   lindenpartners Rechtsanwälte, Berlin, Germany
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Publication Date:
27 October 2017 (online)

 

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Beschluss vom 20.06.2013 erstmals strikte Pflegeschlüssel für Perinatalzentren vorgegeben, seine Regelungen aber in der Folge mehrfach modifiziert. Mit mehreren Beschlüssen beginnend am 15.12.2016 hat der G-BA jüngst eine erneute Übergangsregelung bis Ende 2019 geschaffen. Dabei wurde für diejenigen Zentren, die den Pflegeschlüssel ab 01.01.2017 nicht durchgehend erfüllen (können) und dies dem G-BA anzeigen, der sog. klärende Dialog auf Landesebene geschaffen und dieser Dialog wie auch die Anforderungen an die schichtbezogene Dokumentation näher ausgestaltet.

Rechtlich stellt sich u.a. die Frage, ob es sich hierbei nicht um ein bloßes gesundheitspolitisches Fernziel handelt, nicht aber um eine sog. Mindestanforderung, zu dessen Einführung das Gesetz den G-BA (allein) ermächtigt hat. Sowohl die (fehlende) Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl von qualifizierten Pflegekräften als auch die stark variierende und häufig nicht planbare Belegungsintensität auf einer NICU erschweren hier die Erfüllung von Pflegeschlüsseln und machen es praktisch unmöglich, die jederzeitige Erfüllung dieser Anforderungen sicher zu gewährleisten. Gerade an einem Wochenende kann es nicht ausgeschlossen werden, dass mehr als zwei Schichten aufeinander folgen, in denen der Personalschlüssel nicht erfüllt wird. Bereits dann sind nach dem G-BA-Beschluss vom 15.06.2017 die Personalanforderungen nicht erfüllt, auch wenn im Übrigen der Erfüllungsgrad 95% oder mehr beträgt.

Die Personalanforderungen des G-BA sind für die verantwortlichen Akteure risikoreich und haftungsträchtig, da es sich nicht lediglich um Empfehlungen mit Augenmaß handelt, sondern um striktes, hart sanktioniertes staatliches Recht.

Eine Reihe von Kliniken hat gegen die Pflegeschlüssel Klage erhoben, über die bei Einreichung des Abstracts noch nicht entschieden worden ist. In einem Eilverfahren, das anlässlich des Auslaufens der ersten Übergangsfrist zum 31.12.2016 geführt wurde, hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg zugunsten der Kliniken eine Zwischenverfügung erlassen. Der Beitrag will über den Stand der Gerichtsverfahren und aktuelle Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene berichten.