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DOI: 10.1055/s-0037-1605644
Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: Wahrnehmung und Präferenzen der Bevölkerung
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
01. September 2017 (online)
Fragestellung:
Mit dem Zustrom von Asylsuchenden (AS) 2015 intensivierte sich die Diskussion um die Gesundheitsversorgung nach AsylbLG, die auf die Behandlung akuter Erkrankungen begrenzt ist. Für eine ganzheitliche Bewertung der Versorgungssituation von AS ist es notwendig, die Bevölkerung als Nutzer und Finanzierende des Gesundheitssystems zu konsultieren. Ziel ist daher die Analyse der Wahrnehmung und Präferenzen hinsichtlich Umfang, Zugang und Finanzierung der Gesundheitsversorgung für AS.
Methoden:
Die standardisierte Fragebogenstudie fand im Sommer 2016 webbasiert statt. Zur Stichprobenziehung diente eine kombinierte Quotierung nach Alter, Geschlecht und Bildung. Die Auswertung erfolgte deskriptiv und inferenzstatistisch. Subgruppen wurden mit χ2-Tests und Korrelationen analysiert.
Ergebnisse:
419 Teilnehmer wurden eingeschlossen. 54,2% der Befragten hatten keinen/wenig Kontakt zu AS, 64,1% schätzten sich selbst als schlecht informiert über die Gesundheitsversorgung von AS ein.
Der Leistungsumfang wurde von 51,0% bzw. 49,0% als umfassend bzw. wenig umfassend wahrgenommen. 47,0% sprachen sich für die Beibehaltung bisheriger Ansprüche aus; 22,7% wünschten eine Ausweitung und 8,9% eine Einschränkung.
56,1% bevorzugten die Gesundheitskarte statt des Behandlungsscheins.
86,4% nahmen Steuerzahler als Finanzierende wahr. Präferiert wurde eine Kostenverlagerung auf die EU, AS selbst bzw. deren Herkunftsland.
Unterschiede im Antwortverhalten zeigten sich abhängig von Alter, Bildungsstand, Informiertheit und Kontakt zu AS (p < 0,05).
Schlussfolgerungen:
Die Ergebnisse zeichnen ein heterogenes Bild. Tendenziell stützen die Befragten den Leistungsumfang. Sie präferieren eine Verlagerung der Finanzierung und die Nutzung der Gesundheitskarte. Durch Würdigung der Präferenzen bei künftigen Entscheidungen kann deren Akzeptanz gestärkt werden. Die identifizierten Informationsdefizite schränken jedoch die Bedeutung der erhobenen Präferenzen ein und weisen auf Aufklärungsbedarf hin.