Gesundheitswesen 2017; 79(08/09): 656-804
DOI: 10.1055/s-0037-1605621
Vorträge
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Reha-Antragstellung und -bewilligung von ausländischen und deutschen Versicherten

S Erbstößer
1   Deutsche Rentenversicherung Bund, Sozialmedizin und Rehabilitation, Berlin
,
P Zollmann
1   Deutsche Rentenversicherung Bund, Sozialmedizin und Rehabilitation, Berlin
,
AD Rose
1   Deutsche Rentenversicherung Bund, Sozialmedizin und Rehabilitation, Berlin
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Publication History

Publication Date:
01 September 2017 (online)

 

Einleitung:

Menschen mit Migrationshintergrund unterscheiden sich in gesundheitlicher Hinsicht häufig negativ von Menschen ohne Migrationshintergrund (Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, 2015; Rommel et. al., 2015). Dennoch nehmen sie auch bei Berücksichtigung der unterschiedlichen Alterszusammensetzung seltener eine Reha in Anspruch (Erbstößer, Zollmann, 2015; Voigtländer et al., 2013). Die geringere Inanspruchnahme kann durch seltenere Antragstellung, aber auch durch Selektion bei der Bewilligung bedingt sein.

Methodik:

Datengrundlage ist die Reha-Statistik-Datenbasis (RSD) 2003 – 2013. Eingeschlossen wurden 922.869 Pflichtversicherte, die in 2011 eine medizinische Rehabilitation beantragten. Ausgewertet wurde (z.T. altersstandardisiert) nach Staatsbürgerschaft.

Ergebnisse:

Von den Reha-Antragstellern in 2011 besitzen 6% eine andere Staatsangehörigkeit. Türkische Versicherte bilden mit 1,4% die größte Gruppe. Die altersstandardisierten Antragsraten von Antragstellern anderer Staatsangehörigkeit waren durchschnittlich niedriger als von deutschen, bei großen Unterschieden zwischen den einzelnen Staatsangehörigkeiten. Insgesamt werden 80% der Rehabilitationsanträge bewilligt. Dabei zeigen sich nur leichte Unterschiede zwischen den Staatsangehörigkeiten.

Schlussfolgerungen:

Die Antragsraten ausländischer Versicherter sind insgesamt niedriger, die Unterinanspruchnahme kommt nicht aufgrund einer Selektion bei der Bewilligung durch die Rentenversicherungsträger zustande. Allerdings ist die Krankheitslast – gemessen an der Dauer des Krankengeldbezugs vor dem Reha-Antrag – bei ausländischen Antragstellern meist höher, sodass die unterschiedlichen Bedarfe dieser Zielgruppen nicht ausreichend abgebildet werden. Daher erscheint es erforderlich, die für die Antragstellung bestehenden Hürden für ausländische Versicherte und Menschen mit Migrationshintergrund weiter zu verringern.