Gesundheitswesen 2017; 79(04): 299-374
DOI: 10.1055/s-0037-1602076
5. Mai 2017
Zahnmedizin 3
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Erfahrungen mit den Kooperationsverträgen zwischen Zahnärzten und Pflegeheimen

H Strippel
1   Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS), Essen
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Publication Date:
02 May 2017 (online)

 

Seit April 2014 können Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte Bewohner von Pflegeeinrichtungen vor Ort systematisch betreuen. Voraussetzung ist, dass sie mit der entsprechenden Pflegeeinrichtung einen Kooperationsvertrag geschlossen haben. Ermöglicht wird das durch die Rahmenvereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband und KZBV auf Basis von §119b SGB V, eingeführt durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Die KZVen stellen Muster-Kooperationsverträge zur Verfügung. Diese gewährleisten frühzeitige Untersuchung, Koordination der Behandlung, Kooperationsgespräche mit Einrichtungsleitung, Apothekern und anderen Berufsgruppen im Hinblick auf Mundgesundheitsförderung sowie Konsile mit Ärzten zur Xerostomie. Nur Vertragszahnärzte mit Kooperationsvertrag können die gleichzeitig eingeführten neuen Leistungen nach BEMA-Nr. 172 abrechnen. Unter diesen sind auch Präventionsleistungen: Mundgesundheitsstatus, Mundgesundheits-Pflegeplan einschließlich Dokumentation anhand eines neuen Formblatts, Anleitung des Pflegepersonals. Das Formblatt bietet eine Informationsplattform für Bewohner, Angehörige und Pflegepersonen.

Die KZBV informierte Mitte 2016 über bereits 3.000 Kooperationsverträge, was etwa einem Viertel der Pflegeeinrichtungen entspricht. 2015 erfolgten ca. 260.000 Besuche von Bewohnern in Pflegeheimen mit und weitere ca. 140.000 ohne Kooperationsvertrag. Berichte von Zahnärzten weisen darauf hin, dass, wenn Einrichtungen Bereitschaft zum Abschluss von Kooperationsverträgen zeigen, die Zusammenarbeit konstruktiv und problemlos verläuft. Wechsel bei Trägern oder Pflegedienstleitung führt dagegen zur Zurückhaltung. Pflegeeinrichtungen „werben“ in ihren Einrichtungskonzepten oder Qualitätsberichten bisher nur vereinzelt mit der koordinierten und kooperativen zahnärztlichen Betreuung.