Gesundheitswesen 2017; 79(04): 299-374
DOI: 10.1055/s-0037-1602065
5. Mai 2017
Hochkontagiöse lebensbedrohliche Erkrankungen und andere biologische Gefahrenlagen: Bedeutung für den ÖGD
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Lassa-Fall 2016 aus Sicht des ÖGD

GA Wiesmüller
1   Gesundheitsamt Stadt Köln, Köln
,
B Schoenemann
1   Gesundheitsamt Stadt Köln, Köln
,
A Bunte
1   Gesundheitsamt Stadt Köln, Köln
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Publication History

Publication Date:
02 May 2017 (online)

 

Hintergrund::

Lassa-Fieber ist eine möglicherweise tödlich verlaufende Viruserkrankung, die durch das in West-Afrika endemisch vorkommende Lassa-Virus verursacht wird. Bei einem Patienten, der zur Behandlung eines komplexen akuten Krankheitsbildes aus Togo in das Universitätsklinikum Köln gebracht worden war, wurde neun Tage nach seinem Tod das Lassa-Fieber diagnostiziert.

Methode::

Nach Diagnosestellung wurden sofort zwei Lagezentren eingerichtet, eines vorübergehend am Universitätsklinikum Köln, eines permanent am Gesundheitsamt Köln. Alle Kontaktpersonen wurden in Abstimmung mit dem Landeszentrum Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) und dem „Ständigen Arbeitskreis der Kompetenz- und Behandlungszentren für hochkontagiöse und lebensbedrohliche Erkrankungen“ (STAKOB) beim Robert Koch-Institut (RKI) gemäß den Risikoeinstufen von Kontaktpersonen nach Seuchenalarmplan NRW 2014 eingeteilt. Dem entsprechend wurden abgestufte Infektionskontrollmaßnahmen durchgeführt. Von Anfang an erfolgte eine zwischen allen beteiligten lokalen Institutionen abgestimmte sachlich kompetente zeitnahe Pressearbeit.

Ergebnisse::

Insgesamt 68 Kontaktpersonen verteilten sich auf 4 Bundesländer der BRD und Belgien. Allein in NRW waren 14 Gebietskörperschaften betroffen. Die professionelle Pressearbeit resultierte in einer sachlichen Berichterstattung. Die Betreuung der Kontaktpersonen, vor allem des Personals des Universitätsklinikums Köln, durch das Gesundheitsamt Köln aus einer Hand erfolgte gut koordiniert, bis kurz vor Ende der Infektionskontrollmaßnahmen ministeriell entschieden wurde, dass die Betreuung der Kontaktpersonen gemäß dem Wohnortprinzip ausschließlich durch die entsprechend zuständigen Gesundheitsämter zu erfolgen hat. Niederschwellige Infektionstransporte von symptomatischen Kontaktpersonen, die zur weiteren Beobachtung und differentialdiagnostischen Abklärung sicherheitshalber in FFP3-Isolierung in die Uniklinik Düsseldorf und somit in unmittelbarer Nähe zur Sonderisoliereinheit aufgenommen wurden, führten weder in unmittelbarer Nachbarschaft der Kontaktpersonen noch in der allgemeinen Öffentlichkeit zu nicht gewollten Aufmerksamkeiten.

Schlussfolgerungen::

Aus Sicht des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) ist ein verbindlich einheitlicher Umgang mit Infektionskrankheiten, wie dem Lassa-Fieber, in föderalen Strukturen unerlässlich. Eine verbindlich kompetente (Risiko-) Kommunikation (STAKOB, RKI, Bundesländer, LZG – Gesundheitsamt (GA), GA – GA, Kontaktpersonen, deren Angehörige und Arbeitgeber, Berufsverbände, Rettungsdienste, Krankenhäuser, Bestatter, Gebietskörperschaften, Presse, etc.) sollte immer sichergestellt werden. Es wird empfohlen, bei der weiteren Aufarbeitung die Erfahrungen der betroffenen Kontaktpersonen zu berücksichtigten.