RSS-Feed abonnieren
DOI: 10.1055/s-0037-1602058
Koordinierte Gesundheitsverantwortung als kommunale Aufgabe
Authors
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
02. Mai 2017 (online)
Zielsetzung::
Der Vortrag analysiert die künftige Aufgabe der felderübergreifenden Koordination in der Gesundheitsverantwortung durch die Stadt- und Landkreise. Dazu wird ein rechtspolitischer Vorschlag gemacht.
Methode::
Zunächst wird der normative Rahmen der wichtigsten Felder (Prävention, Kurative Medizin, Rehabiliation und Pflege analysiert). Dabei sollen Spielräume für kommunale Entwicklungen und Entscheidungee identifiziert werden. Maßstäbe bilden die Verfassung und der Gedanke der Funktionsgerechtigkeit. Danach wird sich die Zuordnung von Verantwortung an die Kommunen als funktionsgerecht erweisen, wenn den Anforderungen an eine qualitätsvolle, gleichmäßige und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung besser entsprochen werden kann. Durchgehend wird ein ganzheitlicher, an den Normalstrukturen der Kompetenzverteilung in der Bundesrepublik orientierter Ansatz verfolgt. Gleichzeitig sollen Steuerungsdefizite in der bestehenden Verantwortungsstruktur aufgezeigt werden.
Ergebnis::
Die künftige Aufgabe der Bewirkung einer felderübergreifenden strukturellen Verzahnung ist koordinierenden Charakters. Sie besteht aus Informationsaustausch und -sammlung, der wechselseitigen Aufnahme von Impulsen und sodann aus der Erarbeitung von Anregungen und Empfehlungen für die Verantwortungsträger in den einzelnen Feldern, aber auch gegenüber den Leistungserbringern. Inhaltlich geht es bei dieser neuen Aufgabe vor allem um Bedarfsbestimmungen, Angebots- und Nachfragestrukturen, Qualität und Qualitätssicherung sowie Förderungs- und Finanzierungsnotwendigkeiten. Diese künftige Aufgabe soll unmittelbar den Kommunen anvertraut werden. Diese können als eine Art Spinne innerhalb des Netzes der Gesundheitsversorgung angesehen werden. Möchte man, dass das Netz immer dichter gesponnen wird, so gilt es, damit die Spinne zu betrauen.
Schlussfolgerung::
In den Landesgesetzen wäre die künftige Aufgabe der felderübergreifenden Koordination als sog. Pflichtaufgabe ohne Weisung normiert. Dies sollte naheliegenderweise im Kontext des jeweiligen Gesetzes über den kommunalen Gesundheitsdienst erfolgen. Auf der Ebene der Stadt- und Landkreise spricht einiges für die Zuordnung zu den vorhandenen Gesundheitsämtern. Gleichfalls verankert werden sollte ein Koordinierungsverfahren unter Beteiligung aller relevanten Träger mit Gestaltungskompetenz in einem oder mehreren Feldern der Gesundheitsversorgung.