Gesundheitswesen 2017; 79(04): 299-374
DOI: 10.1055/s-0037-1601978
4. Mai 2017
Infektionsschutz – Freie Themen 2
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Überwachung der Infektionshygiene in Tattoo- und Piercing-Studios – Erfahrungen eines Gesundheitsamtes

M Küfer
1   Landratsamt Neu-Ulm, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Neu-Ulm
,
B Sauer
1   Landratsamt Neu-Ulm, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Neu-Ulm
,
C Nikolov
1   Landratsamt Neu-Ulm, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Neu-Ulm
,
O Negele
1   Landratsamt Neu-Ulm, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Neu-Ulm
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Publication History

Publication Date:
02 May 2017 (online)

 

Zielsetzung::

Der Öffentliche Gesundheitsdienst am Landratsamt Neu-Ulm (ÖGD NU) überprüfte in den Jahren 2015 und 2016 die hygienischen Standards und den Umgang mit Tätowiermitteln bei den Tattoo- und Piercing-Studios (Studios) im Landkreis Neu-Ulm. Rechtsgrundlage ist §36 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz.

Methode::

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat für das Jahr 2015 als Schwerpunktprojekt festgelegt, dass die Gesundheitsämter jeweils 4 Studios mittels Checklisten begehen. Die Checklisten sowie den Begleittext hat das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) erstellt. Der ÖGD NU verschickte diese Unterlagen an 25 Studios. Die Studios erhielten zudem einen Rahmenhygieneplan zur weiteren Anpassung sowie Merkblätter des LGL für Betreiber und Kunden.

Ergebnis::

Bis Ende 2016 hat der ÖGD 14 Studios begangen. Hauptaugenmerk der Begehungen waren u.a. Arbeitsbereich, Lagerung, Umgang und Aufbereitung von Instrumenten, Händehygiene, Versorgung des Hautareals, Reinigung und Desinfektion von Flächen sowie der Umgang mit Tätowierfarben. In allen Bereichen fanden sich Defizite, die als Ergebnis der Besichtigung meist unverzüglich beseitigt wurden. Da eine ordnungsgemäße Aufbereitung von Instrumenten nicht gewährleistet war, forderten wir in allen Studios die Umstellung auf Einmalprodukte. Die Studios erhielten einen Begehungsbericht mit der Aufforderung, dem ÖGD NU über die Beseitigung noch bestehender Mängel zu berichten.

Schlussfolgerung::

Die Begehungen der Studios durch den ÖGD führten dazu, dass zahlreiche Hygienemängel direkt vor Ort abgestellt wurden. Die Tätowierer waren allesamt zur Mitarbeit bereit und setzten alle Vorgaben bereitwillig um. Bei einer Fortbildung für alle Tätowierer im Landkreis hat der ÖGD NU im November 2016 über die Ergebnisse berichtet und praktische Hygienetipps besprochen. Die Angaben auf der Internetseite des ÖGD NU ermöglichen anderen Gesundheitsämtern, das Projekt zu übernehmen.