Gesundheitswesen 2017; 79(04): 299-374
DOI: 10.1055/s-0037-1601976
4. Mai 2017
Freie Themen – Versorgung 1
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Die Rolle der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der WHO in der deutschen Sozialgesetzgebung.

T Ewert
1   Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Nürnberg
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P Nölp
1   Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Nürnberg
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Publication History

Publication Date:
02 May 2017 (online)

 

Zielsetzung::

Die Zielsetzung dieses Beitrags ist es, die ICF kurz zu skizzieren und ihren Einfluss auf die deutsche Gesetzgebung darzustellen. Ein Schwerpunkt wird dabei auf das Bundesteilhabegesetz (BTHG) gelegt, welches sich derzeit (Stand Oktober 2016) noch im Gesetzgebungsverfahren befindet.

Methode::

Die Verwendung einer Klassifikation der Krankheiten (ICD-10) findet dort ihre Grenzen, wo nicht über die Krankheit selbst, sondern über die Funktionsfähigkeit von Personen z.B. als Konsequenz einer Erkrankung berichtet wird. Beispielsweise gibt die Diagnose einer Lumbalgie keine Information über die damit verbundenen Beeinträchtigungen im täglichen Leben oder hinsichtlich der Arbeitsfähigkeit eines Patienten. Eine umfassende Beschreibung der langfristigen Krankheitsfolgen ist sowohl für die Gesundheitsversorgung als auch für die Gesellschaft, Politik und für die Betroffenen wichtig. Eine solche umfassende Beschreibung ist mit der ICF möglich, die 2001 als offizielle Klassifikation der WHO verabschiedet wurde. Die Notwendigkeit in Deutschland, Teile der Sozialgesetzgebung zu überarbeiten, ergab sich u.a. aus der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. In dieser werden die Mitgliedsstaaten aufgefordert, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, mit dem Ziel, ihre Chancengleichheit in der Gesellschaft zu fördern.

Ergebnis::

Die ICF hat bereits erste Spuren im SGB IX hinterlassen. Hier ist zu erwähnen, dass sich die im SGB IX abgeleitete Definition von Behinderung in wesentlichen Elementen unterscheidet von der Definition, welche in der ICF vorgenommen wird. Deutlich stärker sind die Einflüsse in der bekannten Fassung des BTHG. Hier wird direkt auf die ICF Bezug genommen und die direkte Ableitung von Instrumenten vorgesehen, welche zur Feststellung der Leistungsberechtigung herangezogen werden sollen.

Schlussfolgerung::

In vielen Bereichen der Medizin, Rehabilitation und Wiedereingliederungshilfe gewinnt die Funktionsfähigkeit als zentrales Konstrukt an Bedeutung. Ärzten im Öffentlichen Gesundheitsdienst und anderen Fachpersonen, die zu den Themenfeldern des künftigen BTHG beraten, wird empfohlen, sich mit den Grundzügen der ICF vertraut zu machen.