Gesundheitswesen 2017; 79(04): 299-374
DOI: 10.1055/s-0037-1601952
3. Mai 2017
Hygiene in Einrichtungen
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Hygiene in der Zahnarztpraxis – Ergebnisse der Begehungen in Frankfurt am Main, 2016

A Hausemann
1   Gesundheitsamt Frankfurt am Main, Frankfurt am Main
,
H Hofmann
1   Gesundheitsamt Frankfurt am Main, Frankfurt am Main
,
U Otto
1   Gesundheitsamt Frankfurt am Main, Frankfurt am Main
,
U Heudorf
1   Gesundheitsamt Frankfurt am Main, Frankfurt am Main
› Institutsangaben
Weitere Informationen

Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
02. Mai 2017 (online)

 

Zielsetzung::

Gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) §23 Abs. 3 können Gesundheitsämter Zahnarztpraxen überwachen. Aufgrund von hygienischen Besonderheiten, wie den speziellen Medizinprodukten und der technischen Ausstattung in der Zahnarztpraxis, ist die Überprüfung der Einhaltung der Hygieneanforderungen von großer Bedeutung, um dem Infektionsrisiko für Patienten und Beschäftigte entgegenzuwirken. Nach Ablauf des Hygieneprojektes Hessen (Hess. Sozialministerium/Landeszahnärztekammer Hessen/Gesundheitsämter) führte das Gesundheitsamt in den Jahren 2015/2016 160 Begehungen durch.

Methode::

Die Begehungen wurden anhand einer Checkliste, die im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration erarbeitet wurde, von Mitarbeitern des Gesundheitsamtes durchgeführt.

Ergebnis::

Im Zeitraum von Oktober 2015 bis Oktober 2016 wurden 160 Zahnarztpraxen (146 Erstbegehungen, 13 Folgebegehungen, 1 Nachkontrolle) überprüft. In 71% der Praxen lag ein individualisierter Hygieneplan und in 94% ein Reinigungs-/Desinfektionsplan vor. Die Voraussetzung zur sachgerechten Einhaltung der Händehygiene war größtenteils gegeben. 97% der Praxen verfügten über ein VAH-gelistetes Händedesinfektionsmittel (Originalgebinde: 93%). Eine Flächenaufbereitung wurde in fast allen Praxen mittels gelisteten Präparats umgesetzt. Standardarbeitsanweisungen zur Medizinprodukteaufbereitung waren in 68% der Praxen und eine Einstufung der Medizinprodukte in Risikogruppen in 79% der Fälle vorhanden. In über der Hälfte der Zahnarztpraxen (58%) wurde die Medizinprodukteaufbereitung mittels maschinellem Verfahren durchgeführt. Zur Aufbereitung der Übertragungsinstrumente (Hand-/Winkelstück; Turbine) wurden in 31% der Praxen maschinelle Desinfektionsverfahren eingesetzt. In 160 Praxen entsprach der Sterilisator der DIN EN 13060. In 98% der Praxen erfolgte die Aufbereitung in einem Typ-B-Sterilisator (1% Typ-S-/1% Typ-N-Sterilisator). In 26% der Fälle fand eine Medizinprodukteaufbereitung mit einem validierten Sterilisationsverfahren statt. Regelmäßige technische Wartungen der Dentaleinheiten waren in 83% der Praxen gegeben. Aktuelle mikrobiologische Untersuchungen des Dentalwassers lagen in 93% der Praxen vor.

Schlussfolgerung::

Die Ergebnisse zeigen insgesamt eine gute Hygiene, jedoch besteht in einzelnen Bereichen wie etwa bei der Durchführung der Aufbereitung der Übertragungsinstrumente weiterhin Verbesserungspotential. Daneben waren eine korrekte Aufbereitung von ZEG-Spitzen (Zahnsteinentfernung) sowie ordnungsgemäß installierte Absauganlagen und Kompressoren nicht in allen Praxen gegeben.