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DOI: 10.1055/s-0037-1601913
Evaluation der Meldepflicht für invasive Infektionen mit Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) – Ergebnisse aus einer Befragung von Gesundheitsämtern in Deutschland, 2016
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
02. Mai 2017 (online)
Zielsetzung::
Die Labor-Meldepflicht für invasive MRSA-Infektionen trat 2009 in Kraft. Für die Übermittlung der gemeldeten Fälle sollen zusätzlich zu den Angaben auf dem Labormeldebogen klinische Informationen in den betroffenen medizinischen Einrichtungen vom Gesundheitsamt ermittelt werden. Wir evaluierten die neue Meldepflicht mit dem Ziel, erfolgreiche Beispiele und Probleme bei ihrer praktischen Umsetzung zu identifizieren, um Empfehlungen zur Verbesserung der Meldepflicht und ihrer Umsetzung abzuleiten.
Methode::
2016 befragten wir mittels leitfadengestützter Interviews Mitarbeiter aus 1 bis 5 freiwillig teilnehmenden Gesundheitsämtern pro Bundesland zu den Abläufen in den Gesundheitsämtern (Einfachheit), zur Falldefinition, zu den zu erhebenden Zusatzinformationen (Datenqualität) sowie zu Arbeitsaufwand und Nutzen der Meldepflicht (Akzeptanz).
Ergebnis::
38 Gesundheitsämter aus 14 Bundesländern haben teilgenommen. Die Abläufe in den Gesundheitsämtern sind etabliert, zeigen jedoch eine große Variabilität mit einem zeitlichen Ermittlungsaufwand zwischen 3 Minuten und über 2 Stunden pro Fall (Median 30 Minuten). 23 von 37 Gesundheitsämtern führen in den in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Krankenhäusern keine Ermittlungen durch, wenn der Patientenwohnort im Zuständigkeitsbereich eines anderen Gesundheitsamtes liegt. Die klinischen Zusatzinformationen können durch 14 von 36 Gesundheitsämtern nicht immer ermittelt werden. Gründe dafür sind verspätete Meldungen, schwere Erreichbarkeit oder Auskunftsverweigerung der Ärzte sowie unklare Zuständigkeiten, wenn Gesundheitsämter in Einrichtungen außerhalb ihrer Landkreise ermitteln. Für 3 von 13 Gesundheitsämtern sind die Zusatzinformationen für ihre Arbeit relevant. Obwohl 59% einen Nutzen in der Meldepflicht sehen, finden 35% den Aufwand zu hoch.
Schlussfolgerung::
Die Meldepflicht für invasive MRSA-Infektionen ist eine akzeptierte und fest im Meldewesen integrierte Meldepflicht. Möglichkeiten, den Aufwand für die Gesundheitsämter zu reduzieren und gleichzeitig Ermittlungen und Infektionsschutzmaßnahmen effektiver durchführen zu können, bieten sich durch die Einführung einer gesetzlichen Auskunftspflicht für die behandelnden Ärzte und dadurch, dass die Ermittlungsarbeit durch das Gesundheitsamt durchgeführt wird, in dessen Zuständigkeitsbereich die betroffene medizinische Einrichtung liegt. Der Nutzen der zu erhebenden Zusatzinformationen sollte kritisch geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.