Gesundheitswesen 2017; 79(04): 299-374
DOI: 10.1055/s-0037-1601910
3. Mai 2017
Pflegebegutachtung
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Begutachtung zur Pflegebedürftigkeit – eine (wichtige) Aufgabe für den ÖGD?

B Buhr-Riehm
1   Gesundheitsamt Braunschweig, Braunschweig
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Publication History

Publication Date:
02 May 2017 (online)

 

Zielsetzung::

Mit Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) zum 1. Januar 2017 ergeben sich wesentliche Änderungen in der Begutachtung zur Pflegebedürftigkeit. Zukünftig stehen bei der Pflegebedürftigkeit nicht mehr Krankheit und Behinderung im Vordergrund, sondern Kompetenzen und Ressourcen im Hinblick auf die Selbständigkeit. Psychische, kognitive und körperliche Ressourcen und Beeinträchtigungen werden gleichrangig betrachtet. Der Paradigmenwechsel erfordert ein vollständig neues Begutachtungsinstrument, das sehr viel umfangreicher ist als bisher. Kann der ÖGD diese Aufgabe (noch) leisten und wenn ja, wie? Welche Bedeutung hat die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit für den ÖGD? Hier spielt das Bundesteilhabegesetz durchaus eine Rolle, da die Abgrenzung von Pflegeversicherung zu Eingliederungshilfe stärker als bisher bedacht werden muss. Ein Erfahrungsaustausch zur Standortbestimmung bietet sich an.

Methode::

Vortrag mit anschließender Diskussion unter Einbeziehung der Vor-Referenten zu dem Thema Pflegebedürftigkeit.

Ergebnis::

Ist die Begutachtung zur Pflegebedürftigkeit eine wichtige Aufgabe für den ÖGD – gerade auch mit Blick auf das Bundesteilhabegesetz? Sollte die Kompetenz zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit im Gesundheitsamt erhalten bleiben?

Schlussfolgerung::

Der ÖGD ist aufgefordert, eine Nutzen-/Aufwand-Bewertung vorzunehmen.