Gesundheitswesen 2016; 78 - A83
DOI: 10.1055/s-0036-1586593

Benzodiazepin- und Z-Substanzverordnungen auf Kassen- und Privatrezept

U Puteanus 1, A Beigi 2, T Rueter 1, G Hempel 2
  • 1Landeszentrum Gesundheits Nordrhein-Westfalen, Münster
  • 2Westfälische Wilhelms-Universität, Münster

Hintergrund: Benzodiazepine und Z-Substanzen weisen ein Suchtpotenzial auf [1,2]. Bei Z-Substanzen wird das Ausmaß noch diskutiert [3].

Benzodiazepinverordnungen zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind seit Jahren zurückgegangen [4,6]. Trotzdem werden ca. 1,3 Mio. Medikamentenabhängige registriert, wovon ein Großteil von den genannten Arzneimitteln abhängig ist [7].

Der Rückgang der Verordnungszahlen korreliert nicht mit Großhandelsverkaufsstatistiken, wie Untersuchungen zeigten [4,5,6]. Vermutet wird, dass Verordnungen auf Privatrezept erfolgen.

Untersuchungsziel war, aktuelle Hinweise auf den Anteil der Benzodiazepin- und Z-Substanzverordnungen auf Kassen- und Privatrezept bei GKV-Versicherten in Nordrhein-Westfalen auf Basis von in Apotheken vorgelegten Rezepten zu erheben.

Methodik: Teilnehmende Apotheken erfassten die Verordnungen. Im Jahr 2014 wurden arzneimitteltherapiesicherheitsqualifizierte Apotheken in Westfalen-Lippe (WL) schriftlich zur Teilnahme eingeladen. 2015 schrieben Amtsapothekerinnen und Amtsapotheker im Bezirk Nordrhein (NR) von ihnen ausgewählte Apotheken an und baten um freiwillige Mitarbeit. In 40 Apotheken (WL) bzw. 105 Apotheken (NR) dokumentierten Apotheken für je drei Monate die Verordnungen. Erfasst wurden Substanzgruppe, Geschlecht, Altersgruppe und Versichertenstatus (gesetzlich/privat), sowie Verordnung auf Kassen- oder Privatrezept.

Ergebnisse: Ca. jeder vierte GKV-Versicherte erhielt ein Privatrezept. Der Anteil der Privatrezeptverordnungen für GKV-Versicherte schwankte zwischen Apotheken stark. Unterschiede gab es auch zwischen Nordrhein und Westfalen-Lippe.

Diskussion: Die vorliegende Studie ist eine nicht repräsentative Untersuchung des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit der Abteilung Klinische Pharmazie der Universität Münster und ausgewählten Apotheken. Frühere Untersuchungsergebnisse werden nicht bestätigt, wonach etwa die Hälfte aller Verordnungen auf Privatrezept erfolgte. Allerdings wurden in fast allen teilnehmenden Apotheken Privatrezepte von GKV-Patienten vorgelegt.

Schlussfolgerungen: Um gezielt Maßnahmen zur Bekämpfung der Arzneimittelabhängigkeit ergreifen zu können, sollten Schwerpunkte auf Quartiersebene identifiziert werden, wo Hypnotikaverordnungen gehäuft vorkommen. Dazu ist neben den GKV-Rezepten auch die Erfassung von Privatrezepten notwendig, wie diese Untersuchung bestätigt. Es sind weitere apothekenbasierte Untersuchungen auf Ebene von Kreisen und kreisfreien Städten geplant. Referenzen beim Verfasser.