Ultraschall Med 2016; 37(05): 530-531
DOI: 10.1055/s-0036-1585623
DEGUM-Mitteilungen
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Routine-Ultraschall in der Schwangerschaft unzureichend – DEGUM fordert Aufnahme der „Feindiagnostik“ in die Mutterschaftsrichtlinien

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    Publikationsdatum:
    13. Oktober 2016 (online)

    Um sicher festzustellen, dass beim Baby anatomisch alles in Ordnung ist, sollte eine Ultraschalluntersuchung zur „Feindiagnostik“ in der 22. bis 24. Schwangerschaftswoche als Regelleistung in die Mutterschaftsrichtlinien aufgenommen werden, fordert die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM). Die Fachgesellschaft reagiert damit auf eine Bewertung des „IGeL-Monitors“ des Medizinischen Diensts des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS). Dieser hatte ergänzende Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft, die werdende Mütter derzeit selbst zahlen müssen, als weder schädlich noch nützlich eingestuft. Die Bewertung lasse sinnvolle Untersuchungen wie die „Feindiagnostik“ außer Acht, bemängelt die DEGUM.