Geburtshilfe Frauenheilkd 2016; 76 - P02
DOI: 10.1055/s-0036-1583775

Drillings- und Vierlingsschwangerschaften mit monochorialer Komponente – Vergleich des Outcomes nach konservativem Vorgehen und Reduktion

JS Abel 1, 2, A Flöck 1, C Berg 1, 2, U Gembruch 1, A Geipel 1
  • 1Frauenklinik Universität Bonn, Abteilung für Geburtshilfe und Pränatalmedizin, Bonn, Germany
  • 2Frauenklinik Universität Köln, Abteilung für Pränatale Medizin und Gynäkologischen Ultraschall, Köln, Germany

Ziel:

Vergleich des Schwangerschaftsoutcome von höhergradigen Mehrlingsschwangerschaften mit monochorialer Komponente nach Reduktion und konservativem Vorgehen.

Methodik:

Retrospektive Analyse prospektiv erhobener Daten zu 47 Drillings- sowie 10 Vierlingsschwangerschaften, die zwischen der 10. und 14. SSW rekrutiert wurden. Reduktionen betrafen das monochoriale Paar. Outcomeparameter waren Abort < 24 SSW, Frühgeburtlichkeit, Geburtsgewicht sowie die Überlebensraten.

Ergebnisse:

Für Drillinge lag die Abortrate < 24 SSW bei expektativem Vorgehen bei 6,3% bzw. 19,4% nach Reduktion. Ausschließlich Drillinge der expektativen Gruppe entbanden < 29 SSW (25% vs. 0%). 96,7% der Reduktionsgruppe erreichten mehr als 34 SSW. Gestationsalter (GA) und Geburtsgewicht erhöhten sich nach Reduktion signifikant (30,9 ± 3,2 vs. 37,5 ± 2,0 SSW, p < 0,01; 1429,4 ± 542,3 g vs. 2630 ± 725 g, p < 0,01). Die Überlebensraten waren nicht unterschiedlich (85,4% vs. 81,3%).

Bei Vierlingen mit konservativem Vorgehen lag das GA bei 26,9 ± 2,0 SSW vs. 34,5 ± 4,3 SSW bei Reduktion 4 auf 2, p < 0,05). Die Überlebensraten betrug 100% nach Reduktion vs. 58,3% in der konservativen Gruppe (p < 0,05).

Schlussfolgerung:

Durch Reduktionen höhergradiger Mehrlingsschwangerschaften wird eine Senkung von Frühgeburtlichkeit und neonataler Morbidität erreicht. Die Reduktion des monochorialen Paares führte bei Drillingen zu einer nichtsignifikanten Erhöhung der Abortrate. Bei Vierlingen mit Reduktion wurde eine signifikant höhere Überlebensrate beobachtet. Die Entscheidung für oder gegen eine Reduktion muss von den Eltern nach sorgfältiger Abwägung der Vor- und Nachteile getroffen werden.