ZWR - Das Deutsche Zahnärzteblatt 2016; 125(06): 247
DOI: 10.1055/s-0036-1582352
Rundschau
Antikorruptionsgesetz
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

FVDZ hält Gesetz für überflüssig

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Publication Date:
24 June 2016 (online)

Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen im Deutschen Bundestag ­erklärt der Bundesvorsitzende des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ), Harald Schrader: „Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte lehnt jede Form von Korruption nachdrücklich ab, denn Korruption schadet dem Patienten und den korrekt arbeitenden Ärzten und Zahnärzten. Der Freie Verband als Interessenvertretung freiberuflich und selbstständig arbeitender Zahnärzte ist davon überzeugt, dass jeder zahnärztliche Kollege das Berufsrecht kennt, das klare und ausreichende Regelungen enthält. Der FVDZ vertritt nach wie vor die Ansicht, dass es darüber hinaus keinen weiteren gesetzlichen Regelungsbedarf gibt.“ Nachdrücklich warnt der FVDZ davor, vorab Tatbestände zu ­definieren, die unter den neuen Strafrechtsparagrafen fallen könnten. „Der FVDZ-Bundesvorstand wird sich nicht an Spekulationen beteiligen und der Kollegenschaft durch Listen erklären, was erlaubt und was verboten ist. Wenn die Kollegen sich an die Berufsordnung halten, dann gilt für mich die Unschuldsvermutung“, betont Schrader. Der Freie Verband werde allerdings genau beobachten, wie sich die neuen Strafrechtsnormen in der Realität etablieren werden. „Da stehen uns mit Sicherheit in Zukunft sehr interessante Gerichtsurteile bevor“, sagt Schrader. Das neue Gesetz, das voraussichtlich zum 1. Juli 2016 in Kraft tritt, sieht vor, sowohl Bestechung als auch Bestechlichkeit mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren zu ahnden. In besonders schweren Fällen kann die Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre betragen.

Nach einer Pressemitteilung des
Freier Verband Deutscher Zahnärzte, Berlin www.fvdz.de