Gesundheitswesen 2016; 78 - P09
DOI: 10.1055/s-0036-1578907

Frühkindlichen Karies: Zentrale Inhalte der Gruppenprophylaxe nach §21 SGB V für unter 3-Jährige gemäß aktualisierter DAJ-Empfehlung

B Berg 1
  • 1Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege e.V., Geschäftsführerin, Bonn

Der stetige Ausbau der Betreuungskapazitäten für Kleinkinder stellt eine große Chance für die Gruppenprophylaxe dar: Aus Studien der letzten Jahre ist bekannt, dass ein größerer Teil der kariösen Defekte, die zum Zeitpunkt der Einschulung vorhanden sind, bereits in den ersten drei Lebensjahren entsteht. Dementsprechend schuf die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege e.V. (DAJ) mit der DAJ-Empfehlung "Frühkindliche Karies: Zentrale Inhalte der Gruppenprophylaxe für unter Dreijährige“ im Sommer 2012 eine inhaltliche Grundlage für den Ausbau der Maßnahmen mit Kernbotschaften für die Elternarbeit und für die Gestaltung eines mundgesundheitsförderlichen Kita-Alltags. Die seither gewonnenen Erfahrungen in den Kitas machten deutlich, dass mundgesundheitliche Prävention nicht nur kinderzahnheilkundliche Evidenz, sondern ebenso kindheitswissenschaftliche und sozialpädagogische Erkenntnisse einbeziehen muss. Folglich gab die DAJ ein entsprechendes Gutachten in Auftrag, um im Anschluss die Empfehlungen auf dieser Basis weiterzuentwickeln. Ergebnis war die Neuorientierung der Gruppenprophylaxe für die Kleinsten: Im Zentrum der Aktivitäten steht nicht mehr primär die Arbeit mit dem Kind, wie dies für Ältere der Fall ist, sondern mit den Kita-Teams und den Eltern. Nach welchen Grundsätzen diese Zusammenarbeit gestaltet werden sollte, legt die erweiterte DAJ-Empfehlung dar.

Sie zielt darauf ab,

  • allen Kindern von Anfang an die Chance auf gesunde Zähne zu ermöglichen und einen Beitrag zur Eindämmung frühkindlicher Karies zu leisten;

  • Eltern kleiner Kinder in der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben im Sinne einer gesunden kindlichen Entwicklung zu stärken; Kita-Personal in der Ausgestaltung ihres gesetzlichen Auftrags zur Mundgesundheitsförderung und in der Erziehungspartnerschaft mit den Familien zu unterstützen;

  • die intersektorale Zusammenarbeit von zahnmedizinischen und pädagogischen Fachkräften in der Gruppenprophylaxe nach §21 SGB V in Deutschland zu fördern.