Gesundheitswesen 2016; 78 - V50
DOI: 10.1055/s-0036-1578865

Hygiene in der Augenarzt-Praxis – Ergebnisse aus Augenarzt-Praxen in Frankfurt am Main, 2014 – 2015

A Hausemann 1, U Heudorf 1
  • 1Gesundheitsamt, Infektiologie und Hygiene, Frankfurt am Main

Hintergrund: Bei jeder diagnostischen und therapeutischen Maßnahme müssen die Anforderungen an die Hygiene beachtet werden, um Erreger-Übertragungen und Infektionen zu vermeiden. Das Infektionsschutzgesetz weist Leitern medizinischer Einrichtungen, also auch Praxisinhabern, eine Eigenverantwortung in der Infektionsprävention zu und verpflichtet die Gesundheitsämter, medizinische Einrichtungen infektionshygienisch zu beraten und zu überwachen. In dem Beitrag werden die Ergebnisse der Überwachung der Augenarztpraxen in Frankfurt am Main 2014/2015 vorgestellt und vor dem Hintergrund gültiger Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene (KRINKO) bewertet und diskutiert. Methode: Anhand einer Checkliste wurden alle 31 Augenarzt-Praxen in Frankfurt am Main durch eine Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes beraten und überwacht.

Ergebnisse: Die Grundlagen der Hygieneorganisation und Voraussetzungen zur sachgerechten Händehygiene und Flächendesinfektion waren in den meisten Praxen vorhanden. 10 (32,3%) Praxen setzten Medizinprodukte ausschließlich als Einweg-Produkte ein, in 21 (67,7%) Praxen wurden Medizinprodukte aufbereitet. Elf (35,5%) Praxen bereiteten Kontakt-Tonometerköpfchen selbst auf; in 5 dieser Praxen war dies fehlerhaft, sodass hier Verbesserungen gefordert werden mussten. Angesichts teilweise erheblicher Fehler wurde 5 der 6 Praxen, die selbst kritische Medizinprodukte aufbereiteten, diese Aufbereitung untersagt. Diese Praxen stellten auf Einmalmaterial um.

Diskussion: Insgesamt war den Praxen eine gute allgemeine Hygiene zu bescheinigen. Bei der Medizinprodukteaufbereitung wurden jedoch teilweise grobe Fehler gefunden und umgehend abgestellt.