Gesundheitswesen 2016; 78 - V49
DOI: 10.1055/s-0036-1578864

Rahmenhygieneplan für Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge, Asylbewerber, Spätaussiedler und Obdachlose 2015 – aktuelles Ergebnis des Länderarbeitskreises zur Erstellung von Rahmenhygieneplänen

G Widders 1
  • 1Gesundheitsamt Berlin-Spandau, Amtsleiterin, Berlin

Nach §36 Abs. 1 IfSG müssen Gemeinschaftseinrichtungen die innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festlegen. Das gilt auch für Gesundheitseinrichtungen nach §23 IfSG. Die Hygieneempfehlungen des Länderarbeitskreises geben Unterstützung für die Einrichtungen selbst als auch für die in der Überwachung tätigen Behörden. Die aufgeführten Hygienemaßnahmen sind Beispielinhalte für die Erstellung des gesetzlich geforderten Hygieneplans, der an die Situation in der jeweiligen Einrichtung angepasst und durch einrichtungsspezifische Details und Festlegungen ergänzt werden muss. Im Länderarbeitskreis sind erfahrene Hygieniker mehrerer Bundesländer vertreten, gegenwärtig der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Dieser Arbeitskreis hatte sich im Jahr 2000 mit Veröffentlichung des Infektionsschutzgesetzes gegründet und seitdem für die meisten im IfSG genannten Einrichtungen Rahmenhygienepläne erarbeitet. Im Oktober 2015 wurde der aktuelle Plan für Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge, Asylbewerber, Spätaussiedler und Obdachlose verabschiedet. Damit konnte der Länderarbeitskreis dem dringenden Bedarf im Zusammenhang mit der Unterbringung der zunehmenden Zahl von Flüchtlingen in Deutschland gerecht werden. Der Plan geht konkret auf Fragen der baulich-funktionellen Voraussetzungen und der Hygiene ein. Dabei differenziert er zwischen Erstaufnahmeeinrichtungen und längerfristigen Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge, aber auch zu Obdachlosenunterkünften. In diesem Rahmenhygieneplan sind umfassende Angaben zu einer qualitätsgerechten Ausstattung der Unterkünfte enthalten. Neben Empfehlungen zur Trinkwasserhygiene, Lebensmittelhygiene, Schädlingsprophylaxe und -bekämpfung geht er auch auf Erste-Hilfe, Arbeitsschutz, Meldepflichten nach IfSG und Impfempfehlungen ein. Ausführliche Informationen hält er für den Umgang mit Durchfallerkrankungen, Kopf- und Kleiderläusen, Krätze und Bettwanzen bereit. Anlage zum Rahmenhygieneplan ist der umfassende Reinigungs- und Desinfektionsplan. Im Literaturverzeichnis finden sich alle abgeprüften Rechtsregelungen, fachlichen Standards und technischen Regeln.