Hintergrund: Aufgaben der Gesundheitsämter im Zusammenhang mit der Leichenschau bestehen auch
in der Überprüfung aller Todesbescheinigungen ihres Amtsbezirkes auf Vollständigkeit
und Plausibilität. Bei Hinweisen auf nicht natürliche bzw. ungeklärte Todesfälle,
die sich bei der Sichtung der Todesbescheinigungen ergeben, schalten sie die Ermittlungsbehörden
ein. Zu diesen Arbeiten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sind bislang kaum Daten
in der rechtsmedizinischen Literatur publiziert. Methode: Im Rahmen der internen Qualitätssicherung erfolgt eine fortlaufende standardisierte
Datenerhebung und -auswertung aller im Referat für Gesundheit und Umwelt der LH München
(RGU) eingehenden Todesbescheinigungen. Diese Daten wurden retrospektiv für die Jahre
2010 – 2013 ausgewertet. Ergebnisse: Durchschnittlich wurden im untersuchten Zeitraum 7% der Todesbescheinigungen beanstandet.
Im Einzelnen waren zu beanstanden: Angaben zur Person des Verstorbenen mit 7%, zur
Todesart mit 1%, zum Vermerk sicherer Todeszeichen mit 15,7%, zur Todesursachenkaskade/Plausibilität
mit 7,5%, zur Reanimation mit 35,4%, zu Ort und Zeitpunkt der Leichenschau mit 14%
und zur Unterschrift des leichenschauenden Arztes mit 18%. Es gab keinen Unterschied
der Beanstandungsraten bei Klinikärzten und niedergelassenen Ärzten. Fazit: Seit vielen Jahren werden die bestehenden Mängel bei der Durchführung der ärztlichen
Leichenschau thematisiert. Die vorliegenden Daten aus einem Großstadtgesundheitsamt
weisen darauf hin, dass auch ein Problem beim sorgfältigen Ausstellen der Todesbescheinigungen
existiert.