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DOI: 10.1055/s-0036-1578391
Kassenärzte: Konter und Tiefschläge
Publication History
Publication Date:
03 August 2016 (online)
Die Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Leistungen ist ein stabiler gesundheitspolitischer Trend der letzten 25 Jahre.“ So schreiben es Wulf-Dietrich Leber vom GKV-Spitzenverband und Professor Jürgen Wasem im aktuellen Krankenhaus-Report des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen (WIdO). Die Entwicklung ist politisch gewollt, die strikte Trennung der Versorgung in einen ambulanten und einen stationären Bereich wird zunehmend kritisch betrachtet.
Gemessen am Anspruch ist jedoch nicht viel passiert. Zwar haben die Krankenhäuser rechtlich immer mehr Möglichkeiten zur ambulanten Behandlung erhalten. Bei vielen dieser Regelungen sind jedoch dreiseitige Verträge gefordert, das heißt: Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) müssen als Sachwalter des ambulanten Behandlungsmonopols zustimmen. Oder die Konkretisierung findet im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) statt, in dem die niedergelassenen Ärzte ihre Interessen gegen die Krankenhäuser wirksam zur Geltung bringen können.