kma - Klinik Management aktuell 2016; 21(04): 12
DOI: 10.1055/s-0036-1578057
Nachrichten
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Vorsicht beim Delegieren

Rechtskolumne
Christian Rybak
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
12. April 2016 (online)

Wer als Arzt mit Patienten Wahlleistungen vereinbart, muss diese regelmäßig auch selbst erbringen. Delegieren gilt sonst schnell als Betrug.