Streikende Mitarbeiter zwingen kirchliche Kliniken immer öfter, Tarifverträge mit
Gewerkschaften abzuschließen, obwohl das kirchliche Arbeitsrecht kein Streikrecht
vorsieht. Nun hat das Bundesarbeitsgericht Streiks in kirchlichen Einrichtungen erlaubt
– allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.