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kma - Klinik Management aktuell 2011; 16(07): 12
DOI: 10.1055/s-0036-1576065
DOI: 10.1055/s-0036-1576065
Nachrichten
Klare Worte zur Suizidhilfe
Berufsordnung der ÄrzteWeitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
09. März 2016 (online)
Der Ärztetag hat der Hilfe zum Freitod einen Riegel vorgeschoben. Die Kontroverse in der Ärzteschaft bleibt. Die Suizidbegleitung ist strafrechtlich erlaubt, standesrechtlich aber ausdrücklich verboten.