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kma - Klinik Management aktuell 2010; 15(07): 11
DOI: 10.1055/s-0036-1575658
DOI: 10.1055/s-0036-1575658
Recht
Ausstellen unrichtiger ärztlicher Zeugnisse („Gefälligkeitsattest“)
Für das GesundheitswesenWeitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
09. März 2016 (online)
Sachverhalt: Der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) wurde berichtet, dass in einem Asylverfahren ein nervenärztliches Attest vorgelegt wurde, das offensichtlich unzutreffend war. Es sei attestiert, dass ein Asylbewerber regelmäßig in psychotherapeutischer Behandlung gewesen sei und 14-tägige Gespräche geführt habe. Später hätte sich jedoch ergeben, dass nur zwei Gesprächstermine zustande gekommen waren.