kma - Klinik Management aktuell 2009; 14(07): 15
DOI: 10.1055/s-0036-1575223
Recht
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart

Krankenhaushaftung für Sturz bei verweigertem Bettgitter

Für das Gesundheitswesen
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
09. März 2016 (online)

Sachverhalt: Der Kläger wurde wegen des Verdachts auf einen Schlaganfall im Krankenhaus der Beklagten aufgenommen. Am frühen Morgen des 22. Januar 2007 wurde er krampfend neben dem Bett auf dem Boden liegend neben einem Heizkörper aufgefunden. Bedingt durch den Kontakt mit dem Heizkörper hatte sich eine Brandwunde gebildet.