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        kma - Klinik Management aktuell 2008; 13(12): 13
DOI: 10.1055/s-0036-1574981
   DOI: 10.1055/s-0036-1574981
Recht
   Kündigung wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung
Für das GesundheitswesenAutoren
Weitere Informationen
            
               
                  
            
         
      
   Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
09. März 2016 (online)
Sachverhalt: Die Klägerin ist in dem Krankenhaus der Beklagten als Hebamme tätig. Dort wird Frauen bei der Geburt üblicherweise Dolantin verabreicht. Nachdem der Eindruck entstanden war, dass bei der Hebamme Unregelmäßigkeiten bei der Betäubungsmittelentnahme und -verabreichung zu befürchten seien, wurden mit ihr drei Gespräche geführt, in denen verdeutlicht wurde, dass Verstöße im Betäubungsmittelbereich zu arbeitsvertraglichen Konsequenzen führen könnten.