Z Gastroenterol 2017; 55(03): 323-324
DOI: 10.1055/s-0035-1567171
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Vertrag zur strukturierten ambulanten Betreuung von CED-Patienten

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Publication Date:
13 March 2017 (online)

Die Versorgungslandschaft Gastroenterologie (VLG) hat auf Basis der gesetzlichen Möglichkeiten einen Rahmenvertrag zur Integrierten Versorgung (§ 140a SGB V) ausgehandelt, der eine deutlich verbesserte Versorgung von CED-Patienten auf drei Versorgungsebenen mit entsprechenden nicht budgetierten Vergütungsregeln und einer verordnungsabhängigen Zulage bietet. Auf dieser Grundlage können eine leitliniengerechte Therapie unter Berücksichtigung patientenindividueller Faktoren umgesetzt und zugleich die Arzneimittel- und Therapiesicherheit und damit die Regresssicherheit verbessert werden. Seit 01. Januar 2017 haben Krankenkassen die Möglichkeit, dem Vertrag beizutreten. Ärzte können sich seit dem 01. März 2017, Patienten ab dem 01. April 2017 einschreiben.

Die Versorgungslandschaft Gastroenterologie wendet sich an Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen bzw. einer diesbezüglichen Verdachtsdiagnose, die bisher oft keine ausreichende Betreuung finden. Der patientenbezogene Versorgungsverbund soll künftig eine frühzeitige Erkennung und differenzialdiagnostische Abklärung sicherstellen. Dabei werden die Patienten entsprechend der Schwere ihres Krankheitsbildes auf drei Ebenen vom Hausarzt über den Facharzt bis hin zur CED-Schwerpunktpraxis betreut. Letztlich sollen dadurch Zeiten der Arbeitsunfähigkeit reduziert und Krankenhausaufenthalte vermieden werden.

Teilnahmeberechtigt sind Fachärzte für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Gastroenterologie sowie Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunkt, die von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung eine Zulassung zur präventiven Koloskopie erhalten haben. Voraussetzungen sind der jährliche Nachweis über die Teilnahme an Fortbildungen zum Thema CED mit mindestens zwölf CME-Punkten pro Jahr, die Betreuung von zukünftig mehr als 50 CED-Patienten pro Jahr und Praxis sowie bestimmte EDV-Vorgaben. Praxen mit dem Zertifikat „CED-Schwerpunktpraxis im bng“ qualifizieren sich direkt für die Vertragsteilnahme, sie versorgen bei höheren strukturellen Anforderungen und Qualitätsvorgaben auch Patienten mit komplexer Erkrankung.

„Aus ärztlicher Sicht hat dieser Vertrag das Potenzial, die ambulanten, wohnortnahen Versorgungsstrukturen für Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen dauerhaft und nachhaltig zu verbessern“, betont bng-Vorstandsmitglied Dr. Albert Beyer, der sich maßgeblich für die Initiative und die Umsetzung des Projekts engagiert hat. „Hierbei ist einer wirtschaftlichen Verordnungsweise, die durch eine Ampelregelung definiert wird, Vorrang einzuräumen. Der Vertrag ist kein Add-on-Vertrag, sondern ein Vollversorgungsvertrag im Bereich der in der Honoraranlage definierten Leistungen. Die Auszahlung der als EBM-Ziffern gelisteten Leistungen erfolgt dabei zu 100 %.“

Für die professionelle Realisierung des Projektes haben die Berufsverbände der niedergelassenen Gastroenterologen (bng) und der deutschen Internisten (BDI) gemeinsam mit einem weiterentwickelten spezialisierten Dienstleister für die Organisation von Versorgungsverträgen im Gesundheitswesen, der Pro Versorgung AG, die Versorgungslandschaft Gastroenterologie gegründet. Gemeinsam wurden optimale ambulante, wohnortnahe Versorgungsstrukturen für Patienten erarbeitet und mit einem erfahrenen Gesundheitsdienstleister auf Kassenseite, der spectrumK GmbH, verhandelt.

Bei der Vertragsgestaltung wurde auf Konzepte, an deren Entwicklung Experten der CED-Fachgruppe im bng unter Leitung von PD Dr. Bernd Bokemeyer beteiligt waren, zurückgegriffen. Herausgekommen ist ein Rahmenvertrag, der Bedingungen der optimalen Versorgung und deren Finanzierung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung festlegt. Diesem Vertrag treten aktuell Krankenkassen bei, die die Betreuung ihrer Patienten verbessern wollen, sowie Haus- und Fachärzte, die ihre Patienten einer besseren Versorgung zuführen wollen. SpectrumK vertritt 137 BKKs mit acht BKK-Landesverbänden, insgesamt ca. acht Millionen Versicherte. Der Vertrag ist auch für weitere Kassen offen.

Dr. Holger Böhm (Redakteur bng-Infos in der ZfG)