Einleitung:
Wir berichten über einen 72-jährigen Patienten mit einem zentralen Plattenepithelkarzinom links. In der präoperativen Bildgebung hatte sich der Verdacht auf eine Aorteninfiltration ergeben, sodass die Indikation zur prophylaktischen Implantation eines gecoverten Aortenstents vor Pneumonektomie gestellt wurde.
Methode:
Im Rahmen der Implantation des Aortenstents kam es zunächst zu einer Dissektion der rechten Beckenachse. Der Stent wurde daher über die linke A. femoralis eingebracht und die rechte Beckenstrombahn wurde mittels Thrombendarteridektomie und Patchplastik rekonstruiert. Das Revaskularisationsergebnis wurde vor Durchführung der im Anschluss geplanten Pneumonektomie abgewartet.
Ergebnis:
Am ersten postoperativen Tag trat eine Paraplegie auf, deren Ursache gemäß Bildgebung in einem Verschluss der A. adamkiewicz zu finden war. Diese für die Durchblutung des Rückenmarks wichtige Arterie entspringt in 70% der Fälle aus der 9. bis 12. A. intercostalis bzw. A. lumbalis links. Als Risikofaktoren für einen Verschluss gilt u.a. ein Stent über größere intrathorakale Aortensegmente oder die Überstentung der A. subclavia links. Die Symptomatik besserte sich nach wenigen Tagen, sodass im Anschluss die Pneumonektomie komplikationslos durchgeführt werden konnte. Hierbei fand sich keinerlei Aorteninfiltration durch den Tumor. Die Paraplegie war im Verlauf vollständig regredient.
Schlussfolgerung:
Die Indikation zur präoperativen prophylaktischen Aortenstentung bei V.a. Infiltration sollte kritisch diskutiert und eng gestellt werden. Bildgebend sollte dieser Verdacht durch mindestens zwei Untersuchungen erhärtet sein (CT, MRT, EUS). Im Falle einer Aortenstentung kann durch prophylaktisches Absenken des Drucks der Cerebrospinalflüssigkeit unter 10 mmHg sowie durch Optimierung des arteriellen Mitteldrucks intra- und postoperativ über 90 mmHg das Risiko einer Komplikation durch Minderperfusion des Rückenmarks verringert werden.