Einleitung:
Wir berichten über einen 72-jährigen Patienten mit einem zentralen Plattenepithelkarzinom
links. In der präoperativen Bildgebung hatte sich der Verdacht auf eine Aorteninfiltration
ergeben, sodass die Indikation zur prophylaktischen Implantation eines gecoverten
Aortenstents vor Pneumonektomie gestellt wurde.
Methode:
Im Rahmen der Implantation des Aortenstents kam es zunächst zu einer Dissektion der
rechten Beckenachse. Der Stent wurde daher über die linke A. femoralis eingebracht
und die rechte Beckenstrombahn wurde mittels Thrombendarteridektomie und Patchplastik
rekonstruiert. Das Revaskularisationsergebnis wurde vor Durchführung der im Anschluss
geplanten Pneumonektomie abgewartet.
Ergebnis:
Am ersten postoperativen Tag trat eine Paraplegie auf, deren Ursache gemäß Bildgebung
in einem Verschluss der A. adamkiewicz zu finden war. Diese für die Durchblutung des
Rückenmarks wichtige Arterie entspringt in 70% der Fälle aus der 9. bis 12. A. intercostalis
bzw. A. lumbalis links. Als Risikofaktoren für einen Verschluss gilt u.a. ein Stent
über größere intrathorakale Aortensegmente oder die Überstentung der A. subclavia
links. Die Symptomatik besserte sich nach wenigen Tagen, sodass im Anschluss die Pneumonektomie
komplikationslos durchgeführt werden konnte. Hierbei fand sich keinerlei Aorteninfiltration
durch den Tumor. Die Paraplegie war im Verlauf vollständig regredient.
Schlussfolgerung:
Die Indikation zur präoperativen prophylaktischen Aortenstentung bei V.a. Infiltration
sollte kritisch diskutiert und eng gestellt werden. Bildgebend sollte dieser Verdacht
durch mindestens zwei Untersuchungen erhärtet sein (CT, MRT, EUS). Im Falle einer
Aortenstentung kann durch prophylaktisches Absenken des Drucks der Cerebrospinalflüssigkeit
unter 10 mmHg sowie durch Optimierung des arteriellen Mitteldrucks intra- und postoperativ
über 90 mmHg das Risiko einer Komplikation durch Minderperfusion des Rückenmarks verringert
werden.