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Kurzfassung:
Die Überwachung der Einhaltung der durch die Röntgen- und Strahlenschutzverordnung vorgegebenen Dosisgrenzwerte wird durch die amtliche Personendosimetrie sichergestellt. In der Bundesrepublik Deutschland sind etwa 350 000 Personen beruflich strahlenexponiert, davon arbeiten ca. 70% im medizinischen Bereich. Amtliche Personendosimetrie bedeutet, dass die Dosimeter von einer Dosismessstelle ausgegeben und ausgewertet werden, die von der zuständigen Behörde bestimmt wurde. Die durch die Messstelle ermittelten amtlichen Dosiswerte werden im nationalen Dosisregister gespeichert. Zur Qualitätssicherung der amtlichen Dosimetrie durch die Messstellen führt die PTB jährlich regelmäßige Vergleichsmessungen durch. Um die Messrichtigkeit sicherzustellen, dürfen für diese dem Gesundheitsschutz dienenden Messungen nur geeichte Dosimeter verwendet werden. Für eine Eichung ist eine Konformitätsbewertung, insbesondere eine Baumusterprüfung (Modul B) des Dosimeters durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt erforderlich. Die zum Bestehen der Baumusterprüfung notwendigen Anforderungen sind durch das Mess- und Eichgesetz, die Mess- und Eichverordnung und die PTB-Anforderungen für Strahlenschutzdosimeter festgeschrieben. Die Eichung ist dann die regelmäßige individuelle Überprüfung des Dosimeters in lediglich einem oder wenigen festgelegten Eichpunkten. Wesentlich in der Personendosimetrie ist die Auswahl des passenden Dosimeters und der geeigneten Tragestelle des Dosimeters. Bei der Auswahl des Dosimeters ist insbesondere auf einen passenden Energiebereich zu achten. Bezüglich der Tragestelle liegt es in der Verantwortung des Strahlenschutzbeauftragten und der überwachten Person, dass das Personendosimeter an einer „für die Exposition repräsentativen Stelle der Körperoberfläche“ getragen wird.
Lernziele:
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Konformitätsbewertung/Baumusterprüfung/Eichung
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Tragestelle von Personendosimetern
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Auswahlkriterien für Dosimeter
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Regelmäßige Vergleichsmessungen