intensiv 2015; 23(02): 103-104
DOI: 10.1055/s-0035-1547208
Wissenschaft
Recht
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Konsequent einfordern

Christoph Bork
1   WEIMER I BORK – Kanzlei für Medizin-, Arbeits- & Strafrecht, Frielinghausstr. 8, 44803 Bochum
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Publication Date:
06 March 2015 (online)

Zusammenfassung

Wer mit Kindern oder Jugendlichen arbeitet oder zu tun hat, muss seit 2010 ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen können. Das betrifft auch den Bereich der Pflege in Krankenhäusern oder anderen Pflegeeinrichtungen. Ziel ist ein umfassenderer Kinder- und Jugendschutz. Funktionieren kann das aber nur, wenn das Zeugnis in allen Bereichen auch konsequent verlangt wird.