In den Todesbescheinigungen wird vorrangig nach den zentralen Angaben zur Person und
zur Sterbeörtlichkeit sowie zu den näheren Umständen und Ursachen des Todes gefragt.
Zusätzlich ist aber auch von Belang, ob der Leichenschauer Anhaltspunkte kennt, die
besondere Schutzmaßnahmen im Umgang mit dem Verstorbenen notwendig machen. Die diesbezüglichen
Formulierungen (im nicht vertraulichen Teil) sind von Bundesland zu Bundesland durchaus
unterschiedlich. Zusätzlich fällt auf, dass es zu diesem Angabefeld in der Todesbescheinigung
nur in wenigen Fällen erläuternde Texte für den Leichenschauer gibt. Der aus der praktischen
Arbeit gewonnene Blick auf die entsprechenden Einträge in den Todesbescheinigungen
und Hinweise aus Kollegenkreisen sprechen dafür, dass zu diesem Sachverhalt bei den
Ärzten, die die Todesbescheinigungen ausstellen, kaum fundierte Kenntnisse vorhanden
sind. Aus einer kritischen Gegenüberstellung der verschiedenen Formular-Informationen
auf den Todesbescheinigungen der Bundesländer in Verbindung mit den eigenen Erfahrungen
soll eine Kurzinformation für die Formulare der Todesbescheinigung beispielhaft abgeleitet
und zur Diskussion gestellt werden.
(Anmerkung: Im Text wird zur besseren Lesbarkeit nur die maskuline Form genutzt, es
sind beide Geschlechter gleichberechtigt damit gemeint.)