Wegen zahlreich Betroffener von gesundheitlichen Beeinträchtigungen bis hin zu schweren
Krankheitsbildern wie anaphylaktischem Schock und langwieriger bronchopulmonaler Verläufe
sowie mehrwöchige Augensymptomatik mit Sehbeeinträchtigung, musste der Eichenprozessionsspinner
(EPS) in urbanen Bereichen im Landkreis Lüneburg bekämpft werden. Bei der Planung
der Bekämpfung diente eine elektronische Erfassung des Befalls als Grundlage; weitere
Voraussetzungen waren die enge Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheitsamt und den
Bürgerinnen und Bürgern, den Hausärztinnen und Hausärzten, die die Krankheitsfälle
dem Gesundheitsamt meldeten und den Ordnungsämtern, die bei der Umsetzung von Akutmaßnahmen
schon 2012 involviert waren. Die Bereiche, in denen in 2013 vorbeugend bekämpft werden
sollte, wurden genau definiert. Hierbei lagen zum einen die Krankheitszahlen zugrunde
und zum anderen die Frage, ob der Mensch dem EPS ausweichen konnte. Letztes wurde
angenommen bei Kita- und Schulgeländen und Schulwegen, an Einkaufszentren, Dorfgemeinschaftsplätzen
und Senioreneinrichtungen sowie Badestellen und Campingplätzen etc.. Absprachen mit
den Umweltverbänden und dem Umweltamt erfolgten im Vorwege. Es wurde eine Allgemeinverfügung
vom Landkreis verfasst, die die rechtlichen Grundlagen schaffte und mittels Ausschreibung
wurden Firmen gewonnen. Die Bekämpfung im Frühjahr 2013 fand sowohl aus der Luft als
auch vom Boden aus statt.