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Suchttherapie 2015; 16(01): 49
DOI: 10.1055/s-0035-1546380
DOI: 10.1055/s-0035-1546380
Mitteilungen aus den Gesellschaften
Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin e. V.
Warum das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) aus suchtmedizinischer Sicht auf den Prüfstand gehörtWeitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
11. Februar 2015 (online)

Zur Diskussion gestellt vom Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin
Das bestehende Betäubungsmittelrecht hat die Entwicklungen in der Suchtmedizin und -therapie nicht oder nicht ausreichend aufgenommen und stellt sich als hinderlich und problemverschärfend dar.
Es ist deshalb dringend geboten, das BtMG gründlich zu überprüfen.