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DOI: 10.1055/s-0034-1399752
Die Maritime-Medizin-Verordnung – Neues Recht für die Seeschifffahrt
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
08. Januar 2015 (online)

Mit der neuen Maritimen-Medizin-Verordnung und dem Seearbeitsgesetz hat die Bundesregierung die wichtigsten Bereiche der maritimen Medizin in Deutschland in 2 Rechtsvorschriften gebündelt und damit diesen Spezialbereich der Medizin insgesamt aufgewertet. Die umfangreiche Auflistung der Seediensttauglichkeitskriterien erleichtert den untersuchenden Ärzten die Entscheidungsfindung und sorgt zugleich für Transparenz für Seeleute und Reeder. Die Regelungen zur Überwachung der zugelassenen Ärzte und der Anbieter von medizinischen Wiederholungslehrgängen bedeuten einen großen Qualitätssprung und werden das hohe Niveau der maritimen Medizin in Deutschland weiter verbessern.
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Literatur
- 1 Verordnung über maritime medizinische Anforderungen auf Kauffahrteischiffen (Maritime-Medizin-Verordnung – MariMedV) vom 14. August 2014, BGBl I: S. 1383. Im Internet: http://www.gesetze-im-inter net.de/marimedv/
- 2 Seearbeitsgesetz, §16 Absatz 3. Im Internet: http://www.gesetze-im-internet.de/seearbg/
- 3 Bundesrat Drucksache 120/14. Verordnung zum Erlass seearbeitsrechtlicher Vorschriften im Bereich der medizinischen Betreuung auf Seeschiffen vom 31. März 2014, S. 106. Im Internet: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2014/0101-0200/120-14.pdf
- 4 Bundesrat Drucksache 120/14. Verordnung zum Erlass seearbeitsrechtlicher Vorschriften im Bereich der medizinischen Betreuung auf Seeschiffen vom 31. März 2014, S. 110. Im Internet: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2014/0101-0200/120-14.pdf