Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift 2014; 9(06): 56-58
DOI: 10.1055/s-0034-1398369
Praxis
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An Morgen denken

Hans-Ludwig Dornbusch

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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
05. Januar 2015 (online)

Summary

Seit 2002 fördert der Staat eine zusätzliche private Altersvorsorge mit Zulagen und Steuervorteilen, um finanzielle Einbußen durch das sinkende Rentenniveau auszugleichen. Begünstigt sind alle Personen, die gesetzlich rentenversichert sind. Grundvoraussetzung für eine staatliche Förderung ist, dass der Rentenversicherte selbst Altersvorsorgebeiträge leistet. Freiberuflich arbeitende Heilpraktiker mit einem rentenversicherungspflichtigen Ehepartner können ebenfalls von der staatlichen Förderung profitieren.