Z Gastroenterol 2015; 53(11): 1379
DOI: 10.1055/s-0034-1398036
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Terminservicestellen – Politisch nachvollziehbar, für Patienten und Ärzte kein Gewinn

Ulrich Tappe
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Publication Date:
17 November 2015 (online)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Terminservicestellen sollen ab Januar bundesweit Facharzttermine innerhalb von vier Wochen garantieren. Politisch ist damit die Diskussion beendet, dass Privatpatienten schneller einen Termin erhalten als Kassenpatienten. Für die Ärzteschaft bedeutet es aber aus ihrem Budget eine Institution ins Leben zu rufen, die das bewältigt, was bereits vorher schon funktionierte. In guten Netzwerken konnten schon immer dringliche Termine rasch vergeben werden. Nur die ewig Unzufriedenen klagten über eine zu lange Wartezeit, häufig bei Routine- oder Kontrolluntersuchungen.

Was soll anders werden? Wird über die Terminservicestelle kein Termin bei einem niedergelassenen Facharzt in adäquater Zeit vermittelt, kann sich der Patient zum Beispiel auch an Krankenhäuser wenden, welche dann berechtigt sind, ambulante Leistungen abzurechnen. Erneut wird dabei in den Topf der niedergelassenen Ärzte gegriffen.

Für Gastroenterologen bedeutet dies z. B., dass die sich im MGV versenkte Gastroskopie nun mit voller EBM-Punktzahl über eine Klinik abrechnen ließe. Damit wird die Fachgruppe doppelt bestraft, wohl wissend, dass die technischen Leistungen in den Kliniken angeboten werden, die Gesprächsleistungen aber noch folgen müssen. Die werden dann in der Regel nicht mehr fachärztlich in der Klinik begleitet. Es wird Ziel sein müssen, diese Abwanderung zu verhindern.

Ein weiteres Thema, das uns beschäftigt, ist die Wirtschaftlichkeitsprüfung. Hochgepreiste Präparate aus der Hepatologie oder bei chronisch entzündlichen Darmerkrankungen konkurrieren derzeit miteinander im Preis. Welche Krankenkasse mit welcher Firma Rabattverträge geschlossen hat ist undurchsichtig. 2017 werden regionale Regeln aufgestellt werden, wie die Wirtschaftlichkeit geprüft werden kann. Innovativ waren bereits die Verträge mit der AOK in Hessen, Nordrhein, Berlin und Niedersachsen. Nicht durchsetzbar war dies in Bayern und auch in Westfahlen-Lippe sind die Gespräche mit der AOK eingefroren.

Erstmalig konnte Bernd Bokemeyer mit dem Regionalverband in der KVWL jedoch einen Vertrag für chronisch entzündliche Darmerkrankungen abschließen (siehe Bericht in der ZfG 10/2015). In einem dreiseitigen Vertrag mit der KVWL und der Barmer – GEK konnte so ein Vertrag geschlossen werden, der zugleich Wirtschaftlichkeit, eine Besserung der Versorgungsituation für chronisch Kranke und eine Honorierung der zusätzlichen Leistungen in sich birgt. Verträge dieser Art sollten eine weitere Option sein, sich in Zukunft zu positionieren.


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