Der Erfolg einer implantatgestützten Therapie hängt im Wesentlichen von der Planung
und Vorbereitung der Behandlung ab. Simultan zur Zunahme von implantologischen Behandlungsfällen
steigt auch die Anzahl von Rechtsstreitigkeiten, sodass die Anforderungen an diese
Therapie sehr hoch sind. Die Frage, wie umfangreich die Abklärung gesundheitlicher
Risiken gehen muss, ist neben den medizinischen Aspekten im hohen Maß von juristischen
Anforderungen begleitet. Für den Zahnarzt ergeben sich dabei schwierige Situationen
und für den Patienten aufwändige und kostspielige zusätzliche diagnostische Untersuchungen.
Aktuell wird die Notwendigkeit einer Abklärung einer Titanunverträglichkeit kontrovers
diskutiert, da sie von ihrer medizinischen Relevanz noch nicht ausreichend gesichert
ist.
Im Folgenden wird ein Gerichtsverfahren aus der Sicht des Sachverständigen vorgestellt
und die forensischen Einflüsse auf das Entscheidungsverhalten des Zahnarzts aufgezeigt.