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Krankenhaushygiene up2date 2015; 10(02): 129-136
DOI: 10.1055/s-0034-1392678
DOI: 10.1055/s-0034-1392678
Reinigung, Desinfektion, Sterilisation
Rückverfolgung der Aufbereitung von Medizinprodukten
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
31. Juli 2015 (online)
Die Rückverfolgung der Aufbereitung ist ein wichtiger Baustein der Medizinprodukte-Sicherheit und eine Verpflichtung der Betreiber. Die Vielfalt der zu verfolgenden Medizinprodukte setzen der Rückverfolgung aber Grenzen. Bestehende Systeme sollten regelmäßig hinterfragt und geprüft werden, um zu gewährleisten, dass dem betriebenen Aufwand auch ein entsprechender Nutzen gegenüber steht und nicht lediglich ein „Datenfriedhof“ angelegt wird.
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Literatur
- 1 Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz. Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten.
- 2 Robert Koch-Institut. Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten. Bundesgesundheitsblatt 2012; 55: 1244-1310
- 3 Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz. Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung. Verordnung über die Abgabe von Medizinprodukten und zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014, Teil 1 Nr. 35. Bonn: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft; 2014
- 4 Jäkel C. Der rechtliche Rahmen für die Aufbereitung von Medizinprodukten: gestern – heute – morgen. Zentralsterilisation 2013; 21: 111-119
- 5 Klein M. Haftungsfragen im Hygienebereich – Hygienemängel gelten juristisch als „voll beherrschbare Risiken“. Hyg Med 2010; 35 : 361-366